Ein Gericht auf Spurensuche

Trier/Bleialf · Im Urheberrechtsstreit zwischen dem Künstler Roland Hagen und dem Gewerbeverein Bleialf hat das Landgericht Trier die Zeugen gehört. Die fraglichen Zeichnungen sollen wirklich von Hagen stammen, sagt zumindest seine Frau. Unklar bleibt jedoch , wer die Werbetafel zu verantworten hat, auf der sie offenbar verwendet worden sind. Das Urteil wird für Ende Juli erwartet.

Trier/Bleialf. Hat der Gewerbeverein Bleialf unerlaubt Zeichnungen des Künstlers Roland Hagen auf einer Werbetafel verwendet? Und hat der Künstler deshalb Anspruch auf den vom ihm geforderten Schadensersatz in Höhe von rund 23 000 Euro? Diese Frage beschäftigt seit Anfang des Jahres das Trierer Landgericht (der TV berichtete).
In der Beweisaufnahme am Montag gelang es Richterin Miriam Kaucher zumindest, in einigen Punkten etwas Licht ins Dunkel zu bringen. So bestätigte Helga Hagen, die Frau des Künstlers, dass die fraglichen Zeichnungen wirklich von ihrem Mann angefertigt worden waren. Es seien auch dieselben Zeichnungen, die sie Ende 2010 auf der Werbetafel gesehen habe.
Der Gewerbeverein bestreitet allerdings nach wie vor die Urheberschaft Hagens. Es sei auch keineswegs eindeutig, dass die von Hagen präsentierten Zeichnungen wirklich dieselben seien wie auf der Tafel.
Die fragliche Werbetafel stammt vermutlich von 1993, das soll eine vom Gewerbeverein vorgelegte Rechnung einer Prümer Firma über Folienaufkleber mit entsprechendem Datum belegen - also aus der Zeit, als die fraglichen Zeichnungen noch gar nicht existierten. Eines der darauf vermerkten Unternehmen ist die Firma Weinand Heizung und Sanitär. Inhaber Klaus Weinand kann sich an den Vorgang damals nicht mehr genau erinnern, vermutet aber, dass die Tafel damals vom Gewerbeverein organisiert und wie auch heute üblich in einer Sitzung besprochen worden ist. Juristisch spitzfindig will Rechtsanwalt Jürgen Berners, der den Gewerbeverein vertritt, wissen, ob damals nur eine Einzelperson die Tafel organisiert habe, die zwar Mitglied im Gewerbeverein gewesen sei, aber womöglich nicht in dessen Auftrag gehandelt habe - denn dann könne der Gewerbeverein nicht verantwortlich gemacht werden. So genau, sagt Weinand, könne er es heute nicht mehr definitiv sagen.
Werbetafel verschollen


Die Werbetafel gehört jedenfalls nicht der Gemeinde, berichtet Ortsbürgermeisterin Edith Baur. Sie sei erst mit ihr in Berührung gekommen, als der Bleialfer Marktplatz neu gestaltet werden sollte. Damals hatte der Gewerbeverein - neben weiteren Vereinen - geplant, sich auf dem Marktplatz mit einer neuen Infotafel zu präsentieren.
Einen wichtigen Teil zur Aufklärung des Sachverhalts könnte die fragliche Werbetafel leisten. Doch seit dem Umbau auf dem Marktplatz ist sie verschollen. Klarheit haben die Beteiligten vermutlich erst Ende Juli, dann wird das Urteil erwartet.

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