Ein Jahr Haft für rechten Schläger

BITBURG. (red/har) Das Amtsgericht hat einen jungen Eifeler zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte zusammen mit zwei anderen jungen Männern in Trier rechtsradikale Parolen gerufen und einen Passanten verprügelt.

Zu einem Jahr Haftstrafe ohne Bewährung hat das Jugendgericht Bitburg einen jungen Mann aus dem Kreisgebiet verurteilt. Im Februar 2003 war der damals über 20-Jährige mit zwei Gleichgesinnten auf Zechtour in Trier. In der Innenstadt brüllte das Trio rechtsradikale Parolen wie "Heil Hitler" und den Vers "Deutsche Frauen, deutsches Bier, ja das lieben wir". Eine junge Frau hörte das lautstarke Gegröle und bezeichnete die drei jungen Männer als "Faschoschweine", worauf es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam. Im Verlauf des Handgemenges wurde der männliche Begleiter der jungen Frau zusammengeschlagen und getreten. Vor Gericht legte der junge Eifeler ein Teilgeständnis ab. Er gab die Beteiligung an der gemeinschaftlichen Körperverletzung zu, leugnete aber das Rufen rechtsradikaler Parolen. Im Verlauf der Beweisaufnahme gab er jedoch auch dies zu. Nach längerem Zureden entschuldigte sich der Mann auch für sein Verhalten, wobei er ausdrücklich Wert darauf legte, dass ihm nur die Körperverletzung leid tue. Das Bitburger Jugendgericht folgte bei der Bemessung des Strafmaßes nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der die Anwendung des Jugendstrafrechts gefordert hatte.Urteil wurde vom Angeklagten angefochten

Das Gericht begründete dies damit, dass jemand, der sich in einer politischen Partei betätigt habe - der Angeklagte war jahrelang Mitglied der NPD - nicht mehr als Kind oder Jugendlicher angesehen werden könne. Deshalb müsse er auch die volle Verantwortung für sein Handeln tragen und nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Da der Angeklagte schon strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde eine Haftstrafe von einem Jahr festgesetzt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam nach Meinung des Gerichts nicht in Frage, weil nach dem Grundsatz der "Verteidigung der Rechtsordnung" die rechtstreuen Bürger kein Verständnis dafür hätten, dass ein nicht reuiger Täter ohne Strafvollstreckung davon komme. Zudem vertrat das Jugendgericht die Auffassung, dass eine Wiedergutmachung des körperlichen Schadens des Verprügelten in Form von Schmerzensgeld nicht möglich sind. Der Angeklagte ist arbeits- und beruflos. Seine Mittäter, die im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Trier wohnen, waren zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hat das Urteil inzwischen angefochten.

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