"Ein kleines Lehrstück"

40 Euro forderte die Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV), weil ein Schuljunge aus Plascheid (VG Neuerburg) das Ticket eines Freundes vorgezeigt hatte. Nachdem sich das Amtsgericht Bitburg mit diesem Fall beschäftigt hatte, war nun das Landgericht am Zug.

Plascheid/Bitburg. Ein Fall, der auf den ersten Blick alles andere als spektakulär klingt: Ein Zwölfjähriger aus Plascheid vergisst seine neue Monatskarte, um in die Schule nach Neuerburg zu kommen. Er zeigt der Busfahrerin kurzerhand die Karte seines Freundes. Der kleine Schwindel fliegt auf - und das große Nachspiel folgt. Die Eltern des Jungen werden von der RMV in einem Brief aufgefordert, 40 Euro wegen Schwarzfahrens zu zahlen. Sogar von "Betrug" ist die Rede. Und das, obwohl die Busfahrkarten für schulpflichtige Kinder vom Kreis bezahlt werden. Weder die 40 Euro noch die Kriminalisierung ihres Sohnes wollen die Eltern auf sich sitzen lassen und schalten die Bitburger Anwältin Elfriede Fuchs ein. Die RMV ihrerseits wollen das Geld einklagen. Das Amtsgericht Bitburg sieht das jedoch anders und lehnt die Klage ab. Sieben Euro für eine vergessene Karte

Nun hat auch das Landgericht Trier entschieden, dass der RMV diese 40 Euro für das vermeintliche Schwarzfahren nicht zustehen. Im Vorfeld hatte die Busgesellschaft erklärt, dass sie sich eine Grundsatz-Entscheidung erhofft. "Das Urteil des Amtsgericht Bitburg ist aber nun endgültig bestätigt worden", sagt Rechtsanwältin Elfriede Fuchs zufrieden. Die 40-Euro-Forderung der RMV wegen Schwarzfahrens ist somit nicht zulässig. Sieben Euro für eine vergessene Karte zu verlangen hingegen in Ordnung. Fuchs: "Die RMV wollte eine Grundsatzentscheidung vom Landgericht, und jetzt haben sie es schwarz auf weiß. Sie müssen ihre Praxis umstellen. Das war ein kleines Lehrstück." Die RMV, die als Konsequenz ihre Klage zurückgezogen hat, hat sich auch nach mehrfacher TV-Anfrage nicht zu diesem Thema geäußert. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die Verkehrsbetriebe ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern müssen. "Das Gericht ist kein Gesetzgeber. Die Tatsache, dass es in den AGB drinsteht, ist noch kein Problem. Das Durchsetzen dieser 40 Euro ist allerdings rechtswidrig." Meinung Kleiner Fall, große Wirkung 40 Euro. Das sind Kinkerlitzchen. Der ganze Fall, der eher an einen Lausbuben-Streich à la Michel aus Lönneberga erinnert, ist es eigentlich nicht wert, dass sich gleich zwei Gerichte damit beschäftigen. Und dennoch hat das Urteil des Landgerichts Trier eine weitreichende Wirkung. Es ist gängige Praxis der RMV, diese 40 Euro von Schulkinder oder besser gesagt von ihren Eltern zu verlangen, wenn sie ihre Fahrkarte nicht dabei haben und nicht Bescheid sagen. Gerade in diesem Fall in Plascheid ist das Verhalten der RMV unverständlich. Schließlich ist den Verkehrsbetrieben kein finanzieller Schaden entstanden. Natürlich hat der Junge einen Fehler gemacht, indem er ein falsches Ticket vorgezeigt hat. Doch von Schwarzfahren oder Betrug kann hier nicht die Rede sein. Schließlich war sein Ticket bereits bezahlt. Die RMV wollten sich das Geld, von dem sie glaubte, es stehe ihr zu, einklagen. Stattdessen haben sie eine Quittung bekommen. Zu verdanken ist das der Standhaftigkeit dieser Eltern, die erstmal hinterfragt haben, anstatt gleich zu zahlen. d.juchem@volksfreund.de

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