Ein Mann für alle Fälle

Wenn es im Ort Streit oder Differenzen gibt, sind Schiedsleute oft der erste Ansprechpartner und können langwierige und teure Gerichtsverfahren ersparen. Einer von ihnen ist Ernst Görgen aus Feuerscheid, seit Dezember zuständig für den Bezirk Schönecken und Stellvertreter in der VG Arzfeld.

Feuerscheid/Arzfeld. Die Hecke des Nachbarn ragt einen halben Meter über die Grundstücksgrenze. Es ist eine hohe Hecke. Mit Blättern. Die dann immer auf die Wiese fallen - und weggemacht werden müssen. Es kommt zum Streit, es geht vor Gericht. Doch das muss nicht so sein. Denn wenn auf beiden Seiten guter Wille vorhanden ist, können oftmals Schiedsleute die Konflikte lösen, ohne dass es zu teuren und langwierigen Schiedsverfahren kommen muss.

Schiedsmänner und -frauen schlichten ehrenamtlich bei Fällen von Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses sowie auch in Zivilsachen bei einem Streitwert bis etwa 750 Euro und in oben beschriebenen nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

Zu denjenigen, die vermitteln und dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, gehört Ernst Görgen, der seit Anfang Dezember den Schiedsbezirk Schönecken betreut. Darüber hinaus ist er stellvertretender Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Arzfeld. Seinen Namen hat wohl jeder in der Region irgendwann schon einmal gehört.

Der 62-Jährige ist Geschäftsführer des Naturparks Hohes Venn-Eifel, seit 14 Jahren Ortsbürgermeister von Feuerscheid, hat schon an zahlreichen Publikationen des Geschichtsvereins Prümer Land mitgearbeitet. Für die nächsten fünf Jahre ist er nun Schiedsmann.

"Ich bringe die Parteien an einen Tisch, damit sie gemeinsam ihren Konflikt lösen können. So stehen sie als Gewinner wieder auf", sagt Ernst Görgen. Ein Schiedsmann braucht eine gewisse Lebenserfahrung und eine gute Portion gesunden Menschenverstand. Beides traut der Verbandsgemeinderat Ernst Görgen zu - und das ist verständlich. Schließlich schlichtet er als Bürgermeister schon seit 14 Jahren kleinere Streitigkeiten, und wer ihm gegenübersitzt, zweifelt nicht daran, dass er die Fähigkeit hat, ein Gespräch in ruhige, vernünftige Bahnen zu lenken und Streitenden dabei zu helfen, sich zusammenzuraufen.

Sein Gerechtigkeitssinn ist ein weiteres Plus. Geschäftsführer des Naturparks, Bürgermeister von Feuerscheid, siebenfacher Großvater; auf den ersten Blick bleibt da keine Zeit für Hobbys. "Ich bin gerne in der Natur, wandere gerne. Und meine besondere Leidenschaft ist die Heimatkunde", sagt Ernst Görgen.

Ersteres lässt sich wunderbar mit seinem Beruf verbinden, denn: "Ein Naturpark ist ja kein Betrieb, der vom Schreibtisch aus geführt wird."

Um die Heimatkunde kümmert er sich in Feuerscheid, so hat er zu Beginn seiner Zeit als Bürgermeister eine Ortschronik veröffentlicht und an verschiedenen Publikationen des Geschichtsvereins mitgewirkt. Ernst Görgen lacht: "Es gibt immer was zu tun." Als Schiedsmann bestimmt bald noch mehr.

EXTRA

Das Schiedswesen: Jeder kann in einem Streitfall ein Schiedsverfahren, den sogenannten Sühneversuch, einleiten. Dies kann schriftlich oder mündlich beim zuständigen Schiedsmann erfolgen. Dann werden beide Parteien zu einem nichtöffentlichen Schlichtungstermin eingeladen, dabei ist das persönliche Erscheinen ebenso wie bei einem Gerichtstermin Pflicht, wer also nicht kommt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Ziel des Schlichtungsgesprächs ist eine gütliche Einigung mit einem Vergleich, der für alle Seiten rechtlich bindend ist. Ein Verfahren kostet bei einem erfolgreichen Abschluss rund 20 Euro und ist damit deutlich günstiger als ein Gerichtsprozess. Kann jedoch keine Einigung erzielt werden, können die Beteiligten vor Gericht ziehen. Die Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Prüm sind Edgar Henkes aus Winterspelt für den Bereich Bleialf, Winfried Kuhn aus Prüm für den Bereich Prüm und Ernst Görgen aus Feuerscheid für den Bereich Schönecken. Schiedsmann in der VG Arzfeld ist Raimund Endres aus Waxweiler, in der VG Obere Kyll ist es Lothar Schun. Infos über das Schiedsamt und das Schlichtungsverfahren gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de

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