Verein Ein weißer Quader sorgt in Sülm für Ärger

SÜLM · Die DJK Eintracht Dist hat neben ihrem Sportplatz in Sülm eine Doppelgarage als Materiallager errichtet. Die Kreisverwaltung fordert eine Beseitigung des nicht genehmigten Baukörpers.

 Der Sportverein DJK Eintracht Dist hat neben dem Sportplatz bei Sülm zwei Garagen errichtet.

Der Sportverein DJK Eintracht Dist hat neben dem Sportplatz bei Sülm zwei Garagen errichtet.

Foto: Uwe Hentschel

Udo Schilz ist sauer. „Wir bauen das Ding nicht ab“, sagt der Vorsitzende des Sportvereins DJK Eintracht DIST (Dahlem, Idenheim, Sülm, Trimport). Er ist bereits, es darauf ankommen zu lassen. Auch wenn er sich da keine Illusionen mache, wie er betont. Demnächst nämlich wird sich der Kreisrechtsausschuss mit der Angelegenheit befassen. Und dass der bei der Kreisverwaltung angesiedelte Ausschuss zu einem anderen Ergebnis kommen wird als die Mitarbeiter der Bauaufsicht, damit rechnet Schilz nicht wirklich. „Dann gehen wir eben noch einen Schritt weiter“, sagt er.

Dass zwischen dem Sportverein und der Kreisverwaltung keine Eintracht, sondern eher Zwietracht herrscht, hängt mit zwei jeweils 18 Quadratmeter großen Fertigbaugaragen zusammen. Die nämlich hat der Sportverein im Mai 2018 hinter seinem Fußballplatz nordwestlich der Ortslage Sülm errichtet. Die beiden miteinander verbundenen Fertiggaragen sind weiß und schlicht, fallen kaum auf, haben aber trotzdem einen kleinen Schönheitsfehler: Sie wurden ohne Baugenehmigung errichtet. Und die Kreisverwaltung ist auch nicht bereit, an diesem Sachverhalt etwas zu ändern. Der Versuch des Vereins, im Nachhinein einen Bauantrag zu stellen, wurde seitens der Behörde abgelehnt. Wogegen der Verein schließlich Widerspruch einlegte.

Die Kreisverwaltung begründet ihre Entscheidung damit, dass die Errichtung der Garagen nicht mit den Vorgaben des Flächennutzungsplans vereinbar sei, da in dem Plan das betroffene Gebiet als landwirtschaftliche Fläche und Streuobstwiese definiert sei. Zudem argumentiert die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises damit, dass durch die Zulassung des Vorhabens die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten sei. „Bei Zulassung des Bauvorhabens würde die Bebauung in diesem Bereich weiter in den Außenbereich verlagert. Weitere Bauvorhaben könnten dort künftig nicht mehr ausgeschlossen werden. Dies würde zu einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung führen“, heißt es in dem Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung, die die Sorge hat, durch eine Genehmigung des Bauantrags einen Präzedenzfall zu schaffen.

Darüber hinaus gibt es auch Einwände der Unteren Naturschutzbehörde, die darin einen Eingriff in den Naturschutz sieht. Die in einem Abstand von 70 Metern zum vorhandenen Sportplatz errichtete Doppelgarage greife in „die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wie auch in die natürliche Eigenart der Landschaft beziehungsweise ihre Aufgabe als Erholungsgebiet ein“, argumentiert die Naturschutzabteilung.

„Ich habe ja durchaus Verständnis für die Auffassung der Kreisverwaltung“, sagt dazu Schilz, „doch wir hatten gehofft, dass man dazu bei einem gemeinsamen Gespräch zu einer Lösung kommt.“ Der Sportplatz liege nun mal im Außenbereich. „Wir würden es ja noch verstehen, wenn irgendjemand von uns dadurch einen wirtschaftlichen oder persönlichen Vorteil hätte“, erklärt der Vorsitzende der Eintracht DIST. „Aber wir sind ein großer Verein, in dem sich viele Menschen ehrenamtlich engagieren“, fügt er hinzu. „Von daher hätten wir seitens der Kreisverwaltung und auch seitens des Landrats mehr Unterstützung erwartet. Schließlich habe auch die Gemeinde Sülm als Grundstückseigentümer der Errichtung einstimmig zugestimmt.

„Wir haben dem Kreis auch angeboten, dass wir die Garagen grün streichen und eine Hecke drum herumpflanzen, damit es sich optisch besser in die Natur einfügt“, sagt Schilz. Doch darauf sei die Behörde nicht eingegangen. Stattdessen habe sie angeregt, zur Erweiterung der Lagerkapazitäten an das vorhandene Sportgebäude anzubauen. Nach Auffassung der Kreisverwaltung bestünde dazu an beiden Giebelseiten die Möglichkeit. Diese Ansicht teilt der Sportverein jedoch nicht. Durch Anbauten an den Giebelseiten ginge dem Verein wertvoller Zuschauer- und Parkraum verloren, erklärt dazu der Verein in einem Schreiben an die Kreisverwaltung. Darüber hinaus würde eine Errichtung der Garagen an der Giebelwand die in den nächsten Jahren anstehende Modernisierung und den Umbau des Technikraums stark einschränken.

Die Situation ist vertrackt, und eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sein können, ist nicht in Sicht. Die Kreisverwaltung teilt auf Anfrage jedenfalls mit, dass sie sich zum laufenden Verfahren nicht äußern wolle, solange sich nicht der Kreisrechtsausschuss damit befasst habe. Einen Termin dazu gebe es bislang aber noch nicht.

Damit bleiben die beiden Garagen vorerst also erst einmal dort stehen, wo sie vor knapp zwei Jahren auch errichtet wurden. Solange das Widerspruchsverfahren läuft, müssen sie nicht beseitigt werden. Und Schilz ist auch nicht bereit, das zu tun, sollte der Kreisrechtsausschuss die gleiche Auffassung vertreten wie die Genehmigungsbehörde. „Wenn es sein muss, setzen wir uns mit zehn Mann aufs Dach, um das zu verhindern“, sagt er. „Oder wir siedeln Fledermäuse an.“

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