Eine Frage der Abrechnung

NIEDERSTEDEM/TRIER. (har) Vermutlich nichts für den Ausbau von Gemeindestraßen müssen wohl einige Niederstedemer Kläger zahlen. Sie hatten gegen die Erschließungsbeitragssatzung vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt.

Das Abrechnen von Straßenbauvorhaben in den Ortsgemeinden ist ein schwieriges Geschäft. Wer etwas zu bezahlen hat, lässt sich oft nur schwer ermitteln. Dies gilt besonders in Niederstedem, wo die Abrechnung solcher Projekte seit vielen Jahren immer wieder für Probleme sorgt. Die Antwort auf die Frage, wer für die Weiherstraße zu zahlen hat, füllt mehrere Aktenordner (der TV berichtete). Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Trier musste sich nun mit der Frage auseinander setzen, ob mehrere Kläger zu so genannten wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen aus dem Abrechnungszeitraum 2001 herangezogen werden dürfen. Die sechs Landbesitzer hatten entsprechende Gebührenbescheide nicht akzeptiert. Eine Entscheidung in dem Verfahren ergeht schriftlich und wohl erst in einigen Wochen. Doch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Brigitte Verbeck-Vienken und ihre Kollegen machten in der mündlichen Verhandlung deutlich, wohin die Reise in den elf anstehenden Verfahren der sechs Kläger wohl geht. Verbeck-Vienken bezweifelte stark die Grundlagen der Erschließungsbeitragssatzung, wonach die gesamte Ortsgemeinde Niederstedem eine Abrechnungseinheit bildet. Nicht alle profitieren von der Straße

So sei aufgrund einiger Beispiele offensichtlich, dass nicht alle Niederstedemer zwangsläufig von den Straßen im Ort profitierten. Es sei aber Grundlage der Beitragssatzung, dass alle Zahler einen Vorteil durch die Herstellung der Verkehrswege. Erweist sich nun die Erschließungsbeitragssatzung als nicht haltbar, so sind auch die Gebührenbescheide aufgrund der Satzung nicht wirksam. Für die Kläger bedeutet dies, dass sie nicht zahlen müssen. Für Grundstückseigentümer, die die geforderten Summen beglichen haben, ändert sich hingegen nichts. Sie erhalten kein Geld zurück. Für die Ortsgemeinde bedeutet der Fingerzeig, dass sie das fehlende Geld aufbringen muss. Außerdem muss sie sich eine neue Satzung zulegen, um nicht bei erneut fällig werdenden Beiträgen am Ende Schiffbruch vor Gericht zu erleiden.

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