Eine verhängnisvolle Affäre

Trier · Prozess gegen einen 21-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll: Vor dem Landgericht Trier musste er sich wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Seine heute 14-jährige Freundin wurde von ihm schwanger.

Trier. "Es könnte sein, dass ich ein bisschen die Augen zugemacht habe vor dem Problem und zuerst nicht nach ihrem Alter fragte", sagt der 21-Jährige und senkt den Blick vor der ersten großen Jugendkammer im Landgericht Trier. "Ein bisschen? Das war wohl mehr als ein bisschen", sagt Richter Albrecht Keimburg. Vier Monate hat der jungenhaft wirkende Mann mit einem damals 13 Jahre alten Mädchen eine Beziehung geführt. Das Kind wurde schwanger und brachte im November eine Tochter zur Welt. Der Mann muss sich wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. Auch auf der Anklagebank sitzt seine 54 Jahre alte Mutter. Sie wird der Beihilfe beschuldigt. Zudem wird ihr vorgeworfen, das Mädchen beschimpft und bedroht zu haben, als sie von der Schwangerschaft erfuhr. Sie soll versucht haben, sie zu einer Abtreibung zu bewegen.
Der Fall: Nachdem eine Freundin dem 21-Jährigen das Mädchen vorgestellt hatte, entwickelte sich spätestens ab Silvester 2013 eine Beziehung. Das Mädchen hatte sich nach Aussage der Freundin in den Mann verguckt, legte alles daran, ihm zu gefallen. Bei einem Abend bei der Bekannten sei es zum ersten Kuss gekommen. "Der bereits strafbar war", betont Richter Keimburg. Schließlich trennte der Mann sich von seiner Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat und heute wieder verlobt ist. Zunächst wohnte das Paar bei der gemeinsamen Freundin, dann bei der Mutter des Mannes. Auch in der elterlichen Wohnung der 13-Jährigen ging man ein und aus und übernachtete dort mit Zustimmung der Eltern.
Die Aussagen: Der Beschuldigte bekannte sich zu seinen Taten. Schätzungsweise 15 Mal habe man miteinander geschlafen. Seiner Mutter wurde das Alter des Mädchens zunächst verheimlicht, als sie es erfuhr, war sie zwar aufgebracht, billigte aber ebenso wie die Eltern des Kindes das Verhältnis. "Erst Ende Januar nahm ich meinem Sohn den Schlüssel ab", sagt die Mutter. "Ich hätte viel eher einschreiten sollen, ich sitze hier zu Recht auf der Anklagebank."
Das Mädchen betont, es sei im Elternhaus nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Der Angeklagte hingegen sagte zuvor aus, dass es auch im Kinderzimmer Sex gegeben habe. Die Mutter des Mädchens erklärt, dass sie außerstande gewesen sei, etwas gegen das Verhältnis zu unternehmen.
Die Gutachten: Aus dem psychologischen Bericht in einem früheren Verfahren gegen den Angeklagten geht hervor, dass er in seiner Entwicklung durchaus eingeschränkt sei. Die Strafkammer zeigte Einigkeit darüber, dass die heute 14-Jährige ihm durchaus gleichberechtigt gegenüberstand und wesentlich weiter entwickelt ist als ihre Altersgenossinnen.
Die Plädoyers: Staatsanwältin Anne Wildfang fordert eine Haftstrafe von drei Jahren. Für die Mutter verlangt sie eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Heinz Josef Wagner, plädiert für strenge Bewährungsauflagen. Der Mann habe eine Ausbildungsstelle in Aussicht und sei auf dem Weg, eine gesunde Familienbeziehung zu entwickeln. Martha Schwiering fordert als Anwältin der Mutter einen Freispruch sowie eine Geldstrafe für die Beleidigungen.
Schlussworte: Sowohl die Mutter als auch der Angeklagte baten die Jugendkammer um ein mildes Urteil. Unter Tränen versprach der Angeklagte, er werde "nie wieder straffällig" werden."
Die Vertagung: "Der Fall ist nicht leicht, wir wollen kein vorschnelles Urteil fällen. Deswegen wollen wir uns bis Montag mit dem Urteil Zeit nehmen", erklärte der Richter.

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