Entblößt, geständig und reumütig

Prüm · Ein 50-Jähriger hat vor dem Amtsgericht Prüm gestanden, sich im Sommer vor drei jungen Mädchen entblößt zu haben. Eine der Damen war erst 13 Jahre alt. Der Mann wurde deswegen nicht des Exhibitionismus, sondern wegen des "sexuellen Missbrauchs eines Kindes" verurteilt.

Prüm. "Ich möchte mich entschuldigen", sagt der Angeklagte und schaut in die erste Besucherreihe des Verhandlungssaals im Amtsgericht Prüm. Drei junge Frauen sitzen dort, blicken ihn unbewegt an: zwei Jugendliche, aber auch ein 13-jähriges Mädchen. "Ich hoffe, dass sie nie wieder mit soetwas belästigt werden. Es tut mir leid", sagt der 50-Jährige aus der Verbandsgemeinde Prüm und senkt sofort wieder den Blick. Weil er sich im Juni vor den Minderjährigen im Prümer Kurpark entblößt hat, musste er sich vor Richter Oliver Emmer verantworten. Der verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und 150 Sozialstunden - nicht wegen Exhibitionismus, sondern wegen des geringen Alters der 13-Jährigen, wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Nicht nur Exhibitionismus


"Eine der jungen Damen war minderjährig. Sie sind zwar schon Damen, aber als sehr jung sind sie deutlich zu erkennen. Das haben sie billigend in Kauf genommen", sagt Emmer und erklärt, dass in diesem Fall - sobald eben ein Geschädigter jünger als 14 Jahre sei - Exhibitionismus schnell zu einer schwereren Straftat werde (siehe Extra).
Strafmildernd wirke sich das volle Geständnis des Mannes aus, sagte Emmer "Sie ersparten damit den jungen Frauen hier aussagen zu müssen - ich denke, darauf haben sie gerne verzichtet."
Im Juni sei er zum Einkaufen nach Prüm gefahren, habe sich eine Flasche Wodka gekauft und sie zu großen Teilen im Kurpark getrunken, dann sei die Sache aus dem Ruder gelaufen, sagte der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft legte zur Last, dass er dort in Gegenwart der Mädchen die Hose geöffnet "und an sich herummanipuliert" habe. "Das ist leider richtig", sagte der Angeklagte, der bereits 2001 und 2004 Geldstrafen wegen exhibitionistischer Handlungen zahlen musste. "Das ist sehr lange her, keine Bewährung zu geben, wäre deswegen verfehlt, aber Konsequenzen müssen spürbar sein - deswegen die Sozialstunden", sagte Emmer.Extra

Entblößt sich ein Mann aus sexuellen Gründen in der Öffentlichkeit und belästigt so jemanden, muss er mit einer Anzeige wegen Exhibitionismus rechnen - Frauen werden im Gesetz nicht erwähnt. Verfolgt wird dieser Strafbestand aber in der Regel nur auf Antrag. Es ist mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr zu rechnen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Kinder unter 14 Jahren belästigt werden. In diesem Fall wird der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs eines Kindes erfüllt. Die Strafe reicht dann von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. aff

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort