Erdorf soll für Windkraft tabu sein

Bitburg · Nachdem bei Erdorf die Errichtung von Windkraftanlagen mit dem Lebensraum der dort vorhandenen Rotmilane nicht vereinbar ist, konzentriert sich die Stadt nun auf andere Bereiche. Das sind die Gebiete nördlich von Matzen und Pützhöhe.

Bitburg. "Erdorf ist für uns gar nicht mehr diskutabel", sagt Johannes Zimmer von der Bitburger Stadtverwaltung, der bei der Bauausschusssitzung einen Überblick über mögliche Eignungsflächen für Windkraftanlagen auf der Bitburger Gemarkung gibt. Laut Gutachten, das im vergangenen Herbst erstmals vorgestellt wurde, gehören dazu drei Gebiete. Eines liegt bei Pützhöhe, ein weiteres nördlich von Matzen und ein drittes im Nordwesten der Gemarkung zwischen Erdorf und der A 60.
Umstritten war der Standort bei Erdorf von Anfang an. Zum einen hat der Verein Bitfalken dort sein Modellfluggelände, zum anderen ist dort ein Rotmilan-Bestand nachgewiesen. Laut Zimmer sei um den Horst des Vogels ein Schutzabstand von mindestens 1500 Metern einzuhalten, was die Ausweisung des Gebiets als Vorrangfläche für Windkraft ausschließe.
Das akzeptiert auch der Ortsbeirat Erdorf. Seine Empfehlung: Die Stadt soll bei der Ausweisung neuer Windkraft-Vorrangflächen auf das Gebiet bei Erdorf verzichten. Für den Standort Pützhöhe gilt das allerdings nicht. Da dort bereits drei Windkraftanlagen der Stadt Bitburg stehen und unmittelbar neben der Bitburger Gemarkungsgrenze, auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land, ebenfalls die Ausweisung von Vorranggebieten geplant ist, will die Stadtverwaltung das Gebiet bei Pützhöhe auf jeden Fall bei der Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigen.
Aus Sicht des Ortsbeirates Matzen ist an der Errichtung von Windkraftanlagen auf den Flächen nördlich des Stadtteils nichts auszusetzen. Das Problem sei, dass ein Teil der Fläche (15 Hektar) in einem Bereich liegt, der laut Raumordnungsplan als Vorranggebiet für Gewerbe definiert ist und eine Ausweisung als Windkraft-Vorranggebiet nach Auskunft des Stadtbauamtsleiters Heinz Reckinger deshalb nicht möglich sei. Notwendig sei deshalb zunächst eine Änderung des übergeordneten Raumordnungsplans durch das Land. Der Ortsbeirat Matzen sieht in der Ausweisung als Gewerbefläche keine Notwendigkeit und empfiehlt deshalb dem Ausschuss, auch dieses Gebiet als Vorrangebiet für Windkraft mit aufzunehmen. Nach dessen Zustimmung muss nun der Stadtrat entscheiden, ob er einen Antrag beim Land zur Änderung des Raumordnungsplanes stellt. uhe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort