Erwischt mit schlechtem Stoff

BITBURG. Drei junge Männer aus dem Raum Bad Bergzabern sind vom Amtsgericht Bitburg wegen der Einfuhr von Drogen verurteilt worden. Sie waren bei einer Kontrolle auf der A 60 aufgefallen. Der Hauptschuldige muss für zwei Jahre in Haft.

Amtsgerichtsdirektor Werner von Schichau versteht die Welt nicht mehr. "Warum hat es sich immer noch nicht rumgesprochen, dass auf der A 60 scharf kontrolliert wird?", fragt er wohl eher rhetorisch die drei Angeklagten während des Prozesses um die Einfuhr illegaler Drogen. In Bitburg müssen sie sich verantworten, weil sie am 14. Februar an der deutsch-belgischen Grenze bei Steinebrück von Angehörigen der Mobilen Einsatzgruppe des Zolls aufgegriffen wurden. 100 Gramm Heroin, zwölf Gramm Kokain und zwölf Gramm Cannabis hatte einer der drei Angeklagten offen im Wagen deponiert. Vor Gericht leugnet keiner der drei heroinabhängigen Männer mit osteuropäischem Migrationshintergrund im Alter von 23 bis 29 Jahren, nach Maastricht in die Niederlanden gefahren zu sein, damit dort Drogen eingekauft werden. Über seinen Anwalt bekennt sich der Angeklagte P. dazu, dass von ihm die Initiative für die Fahrt ausgegangen sei. Er habe auch die Drogen bezahlt und nimmt die Hauptschuld auf sich. Der Angeklagte K. war mit von der Partie, weil er den Mietwagen besorgt hatte, mit dem das Trio auf Einkaufstour gegangen war. "Ihm war klar, dass es sich nicht um eine Kaffeefahrt handeln sollte", sagt der Verteidiger von K. Ebenso wie K. war nach Aussagen seiner beiden Anwältinnen auch der Angeklagte G. in der Hoffnung mitgefahren, dass etwas von den Drogen für ihn abfalle. Schließlich sei er nach einer zunächst erfolgreichen Drogentherapie drei Wochen vor der Fahrt wieder rückfällig geworden. Geld für die tägliche Dosis habe aber gefehlt. Bei der Strafzumessung positiv wird für den Haupttäter eingeräumt, dass er sich - nach eigener Aussage von einem Marokkaner - schlechten Stoff hatte andrehen lassen. Die Untersuchungen hatten ergeben, dass in den 100 Gramm Heroin nur rund 8,9 Prozent Wirkstoff enthalten waren. Im Straßenverkauf üblich sind rund 25 Prozent.Zwei Angeklagte verlassen Gericht als freie Männer

Der schlechte Stoff ist für den Vertreter der Staatsanwaltschaft aber kein Grund, die drei Angeklagten ungeschoren davonkommen zu lassen. Er fordert für den Haupttäter zwei Jahre Haft und für die beiden Mitangeklagten ein Jahr auf Bewährung. Zudem sollten die drei eine Therapie machen. Eine geringere Strafe - auch angesichts der Tatsache, dass die Angeklagten seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen - fordern die Anwälte der beiden Mitfahrer. Eine zweijährige Haft für den Haupttäter ist für dessen Verteigiger das äußerste Strafmaß. Das Schöffengericht mit Werner von Schichau an der Spitze bleibt mit seinem Urteil dann auch im erwarteten Rahmen. Zwei Jahre für P., jeweils sechs Monate auf Bewährung für G. und K., die den Gerichtsaal als freie Männer und ohne Handschellen verlassen dürfen. P. und G. nehmen noch im Gerichtsaal das Urteil an.

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