Erzieherin nötigt Schutzbefohlene: Vorerst letzter Prozess um Jugendhilfe Eifel endet mit Geldstrafen für die Beschuldigten

Prüm/Daleiden · Die Jugendhilfe Eifel hat erneut das Amtsgericht Prüm beschäftigt. Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen saßen auf der Anklagebank, weil sie Kinder kopfüber in eine Toilettenschüssel gehalten haben. Die Frauen legten Geständnisse ab, das Verfahren wurde eingestellt und eine Geldstrafe verfügt. In einem zweiten Fall wurde eine der Frauen allerdings wegen Nötigung verurteilt.

Ein nicht abreißender Strom von Tränen rinnt über das Gesicht einer 30 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin der Jugendhilfe Eifel. Gemeinsam mit einer 25-jährigen Kollegin sitzt sie auf der Anklagebank des Amtsgerichts Prüm. Den Kopf hält die 30-Jährige gesenkt, die Augen sind vom Weinen rot. Nur selten blickt sie nach links, wo die jüngere Erzieherin gefasst den Ausführungen des Amtsrichters Oliver Emmer folgt. Ihre Miene ist streng, nüchtern und sachlich beantwortet sie alle Fragen. Zum Ende des dreieinhalb stündigen Prozesses wirkt aber auch sie erschöpft. Beide Pädagoginnen können schließlich unter Auflage von Geldstrafen den Gerichtssaal verlassen.

Der Vorwurf: Drei Ereignisse führten zur Vorladung der zwei Beschuldigten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Trier sollen Kinder in zwei Fällen kopfüber in eine Toilettenschüssel gehalten worden sein, während die Spülung betätigt wurde. Der 30-Jährigen wird zudem zur Last gelegt, einen Elfjährigen bei Wasser und Brot in einem renovierungsbedürftigen Gebäudeteil untergebracht zu haben, um ihn dazu zu bringen, sich für eine unflätige Beleidigungsorgie zu entschuldigen.

Die Aussagen: "Teilweise stimmt die Anklage. Die Kloaktion, an der ich beteiligt war, entstand aber aus einem Spaß heraus. Es war nicht böse gemeint, nicht als Bestrafung für irgendwas", sagt die 30-Jährige unter Tränen aus. Beim Mittagessen sei an dem betreffenden Tag eine Art Wasserschlacht am Tisch ausgebrochen. Die Stimmung sei gelöst gewesen. Immer wieder unterbricht sie sich, schluchzt, gibt schließlich das Wort an ihren Anwalt weiter. Die Schilderungen stimmten, sagt der, allerdings sei der "entgegenstehende Wille" nicht erkennbar gewesen - auf gut deutsch: Der 13-Jährige habe sich nicht gewehrt und vermeintlich Spaß gehabt.

Auch die 25-Jährige führt an, dass die Wasserschlacht einfach eskaliert sei. "Wir haben damals alle, auch die Kinder, gelacht. Heute tut es mir sehr leid, dass es so ausartete." Es sei ein gegenseitiges Ausstechen gewesen, ein Ausloten der Grenzen - dabei sei das halt passiert, sagt sie.

Zur zweiten ihr vorgeworfenen, ähnlichen Tat - sie liegt länger zurück als der Vorfall mit der nun ebenfalls Angeklagten 30-Jährigen - gibt sie an, dass sie aus einer Laune hervorgegangen sei. Aber auch der damals betroffene Zwölfjährige habe die Situation als Spaß wahrgenommen, nicht als Nötigung: "Es ist aber nicht zu entschuldigen. Wenn ich heute drüber nachdenke, ist es eine doofe Aktion gewesen." Eine bei dieser Tat beteiligte Jugendliche wurde bereits verurteilt und muss bei einem Sozialdienst eine Strafe abarbeiten.

Und was hat es mit dem Jungen auf sich, der bei Wasser und Brot in einer Baustelle untergebracht worden ist? "Das war so: Einige Jungen hatten Hausarrest, sie provozierten schon den ganzen Tag", sagt die 30-Jährige. Als sie den damals 11-Jährigen aufs Zimmer schicken wollte, sei der explodiert und habe sie wüst beschimpft. "Schlampe, Hure, Nutte. Ich solle meinen Vater f..., das war zuviel."

Auch um die Jungen zu trennen, habe sie ihn in dem gerade im Umbau befindlichen Gebäude einquartiert. Auf Anregung des Hausmeisters sei schließlich die "Wasser und Brot"-Regel eingeführt worden. "Nach dem Arrest haben wir uns beide beieinander entschuldigt. Hunger musste er nicht leiden, er wurde heimlich von einer Mitarbeiterin mit Essen versorgt."

Die Zeugen: Die Aussagen aller drei befragten Kinder decken sich mit den Schilderungen der Beschuldigten. Die Jungen, die kopfüber in die Toilette gehalten wurden, geben an, dass die Situationen tatsächlich aus einer Laune heraus entstanden seien, dass sie nur vom Spülwasser nass wurden, aber auch, dass sie danach sauer gewesen seien. Fünf befragte ehemalige Kolleginnen bestätigen die geschilderten Vorgänge.

Das Urteil: Das Verfahren gegen die 25-Jährige wird mit Auflage einer Zahlung von 400 Euro an den Verein Lebenshilfe eingestellt. Im Zusammenhang "Toilette" werden die Vorwürfe gegen die 30-Jährige fallen gelassen, sie wird aber wegen des unter Arrest gestellten Jungen verurteilt und verwarnt. Lässt sie sich während der Bewährungszeit von zwei Jahren etwas zuschulden kommen, muss sie 1000 Euro an das Prümer Haus der Jugend zahlen. "Sie sind keine Kriminelle. Aber es war Nötigung", sagt Richter Oliver Emmer. Auch die schweren Arbeitsbedingungen - die Frau habe unter enormem Druck gestanden - würden daran nichts ändern.

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