Es wird weiter gestritten

Bitburg-Masholder · Zwischen der Stadt Bitburg und der Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GbR liegt einiges im Argen. Für Streit sorgt unter anderem ein in Masholder geplanter Bolzplatz. Nach einem Gerichtsurteil soll der Platz nun so gebaut werden, wie von der Stadt verlangt. Nach wie vor gibt es allerdings Differenzen im Zusammenhang mit den Zufahrten zum Baugebiet.

 Die am B-257-Anschluss gelegene Zufahrt zum Neubaugebiet In der Persch in Masholder ist seit Monaten gesperrt. TV-Foto: Uwe Hentschel

Die am B-257-Anschluss gelegene Zufahrt zum Neubaugebiet In der Persch in Masholder ist seit Monaten gesperrt. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg-Masholder. Es ist nicht das einzige Feld, auf dem die Stadt Bitburg und die Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GbR aus Horath (Kreis Bernkastel-Wittlich) aneinandergeraten sind. Doch zumindest zeichnet sich in puncto Bolzplatz in Masholder ein Ende ab. Da das bisherige Spielfeld im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets In der Persch weichen musste, hatte sich das für die Erschließung verantwortliche Unternehmen mit der Stadt in einem Vertrag darauf verständigt, als Ausgleich an anderer Stelle einen neuen Platz zu schaffen. Geplant war ein 90 mal 45 Meter großes Feld in der Nähe des neuen Spielplatzes. Als es jedoch um die Umsetzung ging, kam es zu Differenzen über die Qualität des Unterbaus. So hatte die Stadt vertraglich einen gewissen Standard beim Anlegen einer Drainage gefordert. Geschäftsführer Bernd Schuh jedoch sah sich nicht dazu verpflichtet, diese Standards umzusetzen. Der vorherige Bolzplatz hätte auch nicht über die geforderte Drainage mit Lava-Unterbau verfügt. Das Verwaltungsgericht Trier, bei dem die Stadt Klage eingereicht hatte, hat hingegen mit Verweis auf die vertragliche Abmachung der Stadt recht gegeben.
Das Unternehmen muss den Platz nun an anderer Stelle mit den geforderten Standards errichten. Und er beabsichtigt dies nun auch. So erklärt Schuh auf TV-Anfrage, dass die Baugenehmigung jetzt vorliege und wahrscheinlich Ende September mit einem Baubeginn zu rechnen sei.
Anders jedoch ist der Sachstand bei den Zufahrten zum Neubaugebiet. Eine Zufahrt ist seit Monaten geschlossen, weil die vom Landesbetrieb Mobilität geforderten Vorgaben zur Verkehrssicherheit bislang nicht umgesetzt wurden. Nach Auffassung der Stadt, die auch das vertraglich festgehalten hat, ist dafür der Erschließungsträger zuständig. Der jedoch weigert sich und hat dabei Rückendeckung aus Trier. Dort nämlich hat das Verwaltungsgericht im Sinne des Unternehmens entschieden, da es sich bei dieser Zufahrt nicht um eine erstmalige Erschließung, sondern lediglich um den Umbau einer Verkehrsanlage handle. Dazu sei nach vertraglicher Definition die Stadt zuständig. Diese wiederum hat Berufung beantragt.
Unabhängig von der Ansicht des Gerichts verweist die Stadt auch auf zahlreiche Gespräche im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung. So habe Schuh nie erkennen lassen, dass er nicht dazu bereit sei, die Auflagen zu erfüllen, sagt Berthold Steffes. Der Leiter des städtischen Tiefbauamts hat mit der Schuh GbR ein ähnlich gelagertes Problem auch bei der Erschließung des Neubaugebiets in Bitburg-Stahl (siehe Extra).
Mit anderen Erschließungsträgern habe es solchen Ärger bislang nie gegeben, sagt Steffes. "Wir haben Herrn Schuh ja auch nicht dazu gezwungen, in Masholder ein Neubaugebiet zu erschließen."
Extra

Streit zwischen Stadt und Schuh GbR gibt es auch in Stahl. Dort geht es um den Ausbau der Oberweiser Straße und damit um die Frage, wer für den oberen Abschnitt zuständig ist. Dieses Teilstück grenzt an das von der Schuh GbR erschlossene Neubaugebiet Hammerwies II. Die Problematik ist dabei ähnlich wie in Masholder. Unklar ist, ob die Arbeiten am oberen Abschnitt als erstmalige Erschließung oder aber als eine Veränderung einer bereits vorhandenen Erschließungsstraße zu sehen sind. Im letzteren Fall wäre es dann Aufgabe der Stadt. uhe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort