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Betriebs- Genehmigung Für jede Flugbewegung mit Maschinen über 14 Tonnen braucht der Flugplatz Bitburg eine Außenstart- und Landegenehmigung vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Referat Luftverkehr.

Da die Beförderung von Passagieren und Fracht mit Maschinen über 20 Tonnen normalerweise nur im Instrumentenflug erlaubt ist, braucht der Flugplatz zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung für den Sichtflug. Wenn der Sichtflug wegen schlechten Wetters am besagten Termin nicht möglich ist, muss die Maschine kurzfristig zum Flugplatz Luxemburg ausweichen. Die Eifelstern-Geschäftsführer haben ihr Konzept bei den Gesellschaftern der Flugplatz Bitburg GmbH vorgestellt und sind auf Zustimmung gestoßen. Flugplatz-Geschäftsführer Helmut Berscheid: "Es ist wichtig für den Betrieb des Eifelstern, dass er sein Angebot erweitern kann und so zusätzliche Menschen in die Region bringt. Außerdem können wir so den Luftverkehr auf dem Flugplatz anschieben." (cus)

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