EXTRA

Der Zölibat Der Begriff Zölibat (lateinisch caelebs = ehelos) meint eine Ehelosigkeit, die geschlechtliche Enthaltsamkeit einschließt. In diesem Sinne verpflichtet die römisch-katholische Kirche spätestens seit dem Zweiten Laterankonzil (1139) alle Inhaber höherer Weihen (Subdiakon, Diakon, Priester, Bischof) zu einem ehelosen Leben.

Eine Ausnahme bilden seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) Diakone, die als verheiratete Männer reiferen Alters geweiht werden. Der Zölibat ist seit Jahrhunderten innerkirchlich umstritten. Ein bedeutendes dogmatisches Lehrbuch, das der jetzige Papst Benedikt XVI. mit herausgegeben hat, greift bereits vor 30 Jahren die Kritik auf und verdeutlicht: "Die römische Kirche hat ausdrücklich erklärt, dass dieses Junktim zwischen Zölibat und Priesteramt nicht durch theologische Gründe als notwendig erwiesen sondern ein positives Gesetz der Kirche sei." Anerkannt wird auch die "Tatsache, dass Christus selbst kein Gebot gegeben hat, das dieses Junktim beinhaltet". Wie Jesus selbst erhob auch der Apostel Paulus kein Gebot der Ehelosigkeit, obwohl er selbst ledig blieb. In der Urkirche war der Zölibat rund drei Jahrhunderte lang kein Thema. Danach aufkommende Zölibatsverfechter ernteten Jahrhunderte lang heftigen Widerstand, bis sie sich im zwölften Jahrhundert durchsetzten. Von da an hielten Konzilien und Päpste bis heute gegen alle Widerstände an der Zölibatsverpflichtung fest. Begründet wird sie mit einem "von Christus ganz neu in die Welt gebrachten Jungfräulichkeitsideal, das ausschließliche Gottangehörigkeit beinhaltet". Nur wer als Priester unverheiratet ist, kann sich demnach ungeteilt um die "Sache des Herrn" kümmern. (-pf.)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort