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Beschlussvorschlag Der Beschlussvorschlag der Kyllburger CDU-Stadtratsfraktion, der in der Sitzung nicht zum Tragen kam, hat folgenden Wortlaut: "Der Stadtbürgermeister wird durch den Stadtrat Kyllburg aufgefordert, gemäß Paragraf 33 Gemeindeordnung den Stadtrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten und vor allem vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten.

Das Zurückhalten von wichtigen Informationen stellt ebenfalls eine nicht wahrheitsgemäße Information des Rates dar. Der Stadtbürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen, seine Zusagen sind im Außenverhältnis rechtskräftig. Der Stadtbürgermeister wird vom Stadtrat ausdrücklich auf seine Entscheidungsbefugnisse und auf seine Pflichten hingewiesen. Viele Entscheidungen sind in der Vergangenheit durch den Stadtbürgermeister ohne Information des Rates oder der Beigeordneten alleine getroffen worden. Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich in Zukunft enger mit dem Stadtrat beziehungsweise in dringenden Angelegenheiten, wie auch in der Gemeindeordnung vorzusehen, mit den Beigeordneten abzustimmen. Der Rat weist den Stadtbürgermeister ausdrücklich darauf hin, dass, falls in Zukunft eigenständige und nicht legitimierte Entscheidungen des Stadtbürgermeisters (ohne Abstimmung mit den Beigeordneten oder dem Stadtrat) zum Nachteil der Stadt Kyllburg führen sollten, ein Ersatzanspruch seitens des Stadtrates geltend gemacht werden kann." (cus)

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