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Bußgeldkatalog Grundsätzlich unterschieden bei Geschwindigkeitsübertretungen wird zwischen Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Zudem gibt es unterschiedliche Tabellen für PKW und LKW.

INNERHALB Der Fahrer eines bis zehn Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnellen PKW zahlt 15 Euro; elf bis 15 km/h zu schnell: 25 Euro; 16 bis 20 km/h: 35 Euro; 21 bis 25 km/h: 50 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei; 26 bis 30 km/h: 60 Euro, drei Punkte; 31 bis 40 km/h: 100 Euro, drei Punkte, sowie einen Monat Fahrverbot; 41 bis 50 km/h; 125 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot. 51 bis 60 km/h: 175 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot; 61 bis 70 km/h: 300 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot; mehr als 70 km/h: 425 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot;AUSSERHALB Der Fahrer eines bis zehn Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnellen PKW zahlt 10 Euro; 11 bis 15 km/h: 20 Euro; 16 bis 20 km/h: 30 Euro; 21 bis 25 km/h: 40 Euro, ein Punkt; 26 bis 30 km/h: 50 Euro, drei Punkte; 31 bis 40 km/h: 75 Euro, drei Punkte; 41 bis 50 km/h: 100 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot; 51 bis 60 km/h: 150 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot; 61 bis 70 km/h: 275 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot; mehr als 70 km/h 375 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot; Ab einer Höhe der Verwarnung von 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu. Die Bundesregierung denkt derzeit an eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs nach. (har)

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