Familienzwist landet vor Gericht: Anklage wegen schweren Raubes

Trier/Bitburg · Gestohlener Schmuck soll Grund dafür gewesen sein, dass sich ein Ehepaar aus dem Altkreis Bitburg ab heute vor dem Trierer Landgericht verantworten muss. Weil die Schwester des Beschuldigten das Paar angeblich bestohlen hatte, soll dieses - ausgestattet mit einer Softairpistole und einem Baseballschläger - die Schuld wieder eingetrieben haben.

Trier/Bitburg. Vor dem Landgericht Trier muss sich ab heute ein Ehepaar aus dem Altkreis Bitburg verantworten. Ihm wird unter anderem schwerer Raub vorgeworfen. So sollen der 24 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Beschuldigte, der sich derzeit in Haft befindet, sowie seine 47-jährige Ehefrau im Februar in der Wohnung der Schwester des 24-Jährigen erschienen sein, ausgestattet mit einer Softairpistole und einem Baseballschläger aus Aluminium.
Laut Anklageschrift wollten sie eine angebliche Schuld eintreiben: Der Beschuldigte soll behauptet haben, seine Schwester habe seiner Frau Schmuck im Wert von 100 000 Euro gestohlen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wusste er allerdings, dass diese Behauptung nicht stimmte.
Während er seine Schwester und ihren Lebensgefährten mit der Pistole bedroht habe, soll die 47-Jährige die Wohnung durchsucht haben. Letztlich soll das Paar unter anderem eine Playstation nebst Zubehör und Spielen, Inlineskates sowie einen DVD-Rekorder mitgenommen haben. Einen Tag zuvor soll der Beschuldigte ebenfalls mit der Softairpistole in der Hand in der Wohnung seiner Schwester erschienen sein: Er habe ihr diese ins Gesicht gehalten und danach auf den Schrank im Wohnzimmer geschossen und schon dort von der Schuld aus dem angeblichen Schmuck-Diebstahl gesprochen. Als der Lebensgefährte der Schwester hinzukam, soll der 24-Jährige diesen mit seiner Waffe derart eingeschüchtert haben, dass dieser ihm sein Elektrofahrrad im Wert von 1000 Euro überließ.
Darüber hinaus soll der 24-Jährige auch seine Ehefrau hintergangen haben - die Staatsanwaltschaft wirft ihm neben dem schweren Raub auch noch Urkundenfälschung vor: Er soll im Januar einen Überweisungsträger über knapp 600 Euro im Namen seiner Ehefrau ausgefüllt und dabei ihre Unterschrift gefälscht haben - ohne ihr Wissen und ohne Berechtigung. neb
Der Prozess vor der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts beginnt heute um 9 Uhr. Der nächste Verhandlungstermin ist Donnerstag, 27. Juni, ebenfalls 9 Uhr.

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