"Fehler, der täglich vielen Menschen passiert!"

Bitburg/Metterich · Drei Gutachten und eine Prozessdauer von viereinhalb Jahren: Das Amtsgericht Bitburg hat gestern einen Berufskraftfahrer wegen "fahrlässiger Tötung" verurteilt und mit einer Geldstrafe verwarnt. Der 50-Jährige hatte im März 2012 auf der B 50 zwischen Bitburg und Spangdahlem einen damals 19-jährigen Motorradfahrer im Seitenspiegel übersehen. Der Motorradfahrer starb bei der Kollision beider Fahrzeuge.

Bitburg/Metterich. Offensichtlich haben beide Unfallbeteiligten damals Fehler gemacht: Anders kann man das Urteil, welches das Amtsgericht Bitburg gestern Vormittag zu einem Verkehrsunfall aus dem Jahr 2012 gefällt hat, nicht verstehen. Nach einer Verfahrensdauer von viereinhalb Jahren und drei teils widersprüchlichen Gutachten zum Unfallhergang stellte das Amtsgericht gestern fest: Der 50-jährige Berufskraftfahrer, der den Unfall überlebt hat, hätte den damals 19-jährigen Motorradfahrer, der bei dem Zusammenstoß auf der B 50 damals sein Leben verloren hat, im Seitenspiegel vorher sehen und daher sein Linksabbiegemanöver abbrechen können.
Aber, so stellt Richter Christian Scholz ebenfalls fest: Der Motorradfahrer hätte "sein riskantes Überholmanöver" anhand der "unübersichtlichen Verkehrslage" ebenfalls abbrechen oder unterlassen müssen und "hat deshalb auch gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen".

Der Unfall: An einem Nachmittag im März 2012 überholte der damals 19-jährige Motorradfahrer auf der B 50 zwischen Bitburg und Spangdahlem eine Fahrzeugkolonne von mindestens fünf Autos und zwei Lastwagen. Dabei kollidierte er mit dem Brummi des 50-Jährigen, der an zweiter Position in der Kolonne fuhr, als dieser mit seinem Brummi nach links in Richtung Metterich/K 33 abbog. Der Lastwagenfahrer hatte sein Tempo zuvor stetig verlangsamt und zudem den Blinker eingeschaltet. Doch der Motorradfahrer hat das zu spät wahrgenommen, setzte sein Überholmanöver fort, bremste, rutschte, kollidierte mit dem Fahrzeug und starb an der Unfallstelle.

Die Frage: Hätte der Lastwagenfahrer den Motorradfahrer, der ihn überholen wollte, im Rückspiegel oder durch einen Schulterblick wahrnehmen müssen? Hat er seine Sorgfaltspflicht, den rückwärtigen Verkehr im Auge zu behalten, bei seinem Abbiegemanöver von der B 50 nach links in die K 33 verletzt? Der 50-Jährige gestand die "Pflichtverletzung". Er habe vor dem Abbiegemanöver sowohl in den Spiegel wie auch über die Schulter geblickt, den Motorradfahrer aber dennoch nicht bemerkt, erklärte sein Verteidiger Ralf Mathey. Die geladenen Augenzeugen des Unfalls, die bereits bei der ersten Hauptverhandlung 2013 ihre Aussagen gemacht hatten, wurden kurzfristig wieder abbestellt. Ihre Aussagen wurden gestern jedoch erneut verlesen.

Die Plädoyers: "Er muss den Motorradfahrer übersehen haben", sagt Staatsanwältin Beatrix Klingler, "aber ein Mitverschulden des Motorradfahrers, der die Kolonne mit hoher Geschwindigkeit überholt hat, ist nicht auszuschließen." Klingler forderte daher keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. Verteidiger Ralf Mathey: "So tragisch der Unfall vor allem für die Eltern ist: Aber deshalb kann man keine unmöglichen Sanktionen fordern oder das Mitverschulden des Kradfahrers in Abrede stellen."
Wolfgang Simon, Rechtsanwalt der Nebenklage: "Mit einer Geschwindigkeit von etwa 70 bis 78 Kilometern in der Stunde ist der Motorradfahrer auf der Bundesstraße nicht gerast. Außerdem hätte man von einem professionellen Berufskraftfahrer erwarten können, dass er den rückwärtigen Verkehr auf dieser gefährlichen Strecke sorgfältig im Auge behält." Für ihn sei der Unfall der Beweis, sagt Simon, dass der Berufskraftfahrer seiner doppelten Rückschaupflicht als Linksabbieger nicht nachgekommen sei. Simon forderte deshalb eine "deutliche Sanktion" und "nicht bloß eine Verwarnung".

Das Urteil: Richter Christian Scholz sprach den 50-jährigen Berufskraftfahrer zwar gestern wegen "fahrlässiger Tötung" schuldig. Doch er beließ es bei einer Verwarnung und brummte dem 50-Jährigen keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe auf. Er muss 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Scholz: "Der Angeklagte hat sich zuvor nie etwas im Leben zuschulden kommen lassen - bis auf diesen einen Fehler, der täglich Millionen Menschen passiert, in diesem Fall aber eine tragische Folge hatte."
Alle Parteien wollen auf eine Berufung oder Revision des Verfahrens verzichten.

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