Energiewende Feste Regeln auch für Sonnenenergie in der Eifel

BADEM ·  Seit Jahren laufen kreisweit Verfahren, um zu klären, wo Windkraft zukünftig erlaubt sein soll und wo nicht. Für Fotovoltaik-Anlagen auf Freiflächen gelten solche Vorgaben nicht – was die Sache nicht unbedingt leichter macht.

 Sichtbarer könnte die Energiewende auf den paar Hektar kaum sein: Plütscheid ist von Solarmodulen und Windrädern umgeben.

Sichtbarer könnte die Energiewende auf den paar Hektar kaum sein: Plütscheid ist von Solarmodulen und Windrädern umgeben.

Foto: TV/Christian Altmayer

Dass ein solcher Vorschlag ausgerechnet aus dieser Ecke der Fraktionen kommt, hat einige Mitglieder des Rats der Verbandsgemeinde (VG) Bitburger Land dann doch etwas irritiert. In einem Antrag fordert die Grünen-Fraktion in der jüngsten Sitzung des VG-Rats, den Tagesordnungspunkt sechs zu vertagen. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Neuheilenbach.

Westlich der Ortslage wurde bereits vor Jahren auf dem Gelände einer ehemaligen militärischen Liegenschaft eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage errichtet. Und mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen nun auch noch rund 15 Hektar, die nördlich und südlich des Solarparks liegen, hinzukommen. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen bislang als Sondergebietsfläche Grünland ausgewiesen. Die Beschlussvorlage des VG-Rats sieht nun vor, eine Änderung des Plans dahingehend in die Wege zu leiten, dass daraus Sondergebietsflächen für Fotovoltaik werden.

Die Grünen-Fraktion würde das gerne verhindern. Allerdings nicht generell, sondern lediglich in dieser Sitzung. „Wir finden, dass zuerst noch einmal gründlich geprüft werden soll, welche Auswirkungen eine Öffnung der Flächen auf die gesamte VG haben kann“, heißt es in dem Antrag, in dem ergänzend dazu vorgeschlagen wird, den Ausschuss Ländliche Entwicklung mit dieser Aufgabe zu betrauen. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass diese Flächen der Landwirtschaft verloren gingen. „Werden Grünlandflächen knapp, steigt die Behandlung der vorhandenen Flächen mit Pestiziden und Düngemitteln, was sich wiederum negativ auf die Boden- und Wasserqualität auswirkt“, so die Argumentation. Die Fraktion spreche sich nicht grundsätzlich gegen den Ausbau der Fotovoltaik aus, heißt es weiter, allerdings seien dafür Konversionsflächen und bereits versiegelte Flächen zu bevorzugen.

Bei den übrigen Fraktionen stößt dieser Antrag auf wenig Zustimmung. So wird unter anderem darauf verwiesen, dass es sich bei den betroffenen Flächen um Grünland minderer Qualität handle und der Verlust für die Landwirtschaft daher zu vernachlässigen sei. Es sei sogar eher so, dass Landwirte dadurch neue Einnahmen generieren könnten. Schließlich werde die Umnutzung ertragsschwacher Gründlandflächen vom Land ja auch über ein entsprechendes Programm bis zu einem gewissen Maß gefördert.

Am Ende wird der Antrag der Grünen zurückgezogen und die gewünschte Änderung des Flächennutzungsplans mehrheitlich beschlossen. Allerdings verständigt sich der Rat dann doch darauf, im Ausschuss für ländliche Entwicklung eine Art Kriterienkatalog für die Genehmigung von Fotovoltaik-Anlagen auf Grünlandflächen zu erstellen.

In der benachbarten VG Arzfeld soll dem VG-Rat bereits Anfang kommenden Jahres ein solcher Entwurf vorgelegt werden. Damit werde der Umgang mit Flächen geregelt, die nicht für Fotovoltaik privilegiert seien, erklärt Franz-Rudolf Dimmer, zuständiger Mitarbeiter der VG-Verwaltung Arzfeld. „So können wir einem Wildwuchs an Fotovoltaik-Freiflächenanlagen vorbeugen“, sagt er.

Bei der Windkraft wird ein solcher „Wildwuchs“ ebenfalls über den Flächennutzungsplan geregelt. Der Unterschied zur Fotovoltaik ist allerdings, dass mit dem Flächennutzungsplan für die Windkraft, mit dessen Fortschreibung einige Verbandsgemeinden bereits seit Jahren beschäftigt sind, ganz klar geregelt wird, wo Windkraft erlaubt ist und wo nicht. Bei der Solarenergie ist das nicht erforderlich. Wo Anlagen errichtet werden dürfen, regelt zum einen der Bebauungsplan der Gemeinden und zum anderen der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde. Und beides kann bei Bedarf geändert werden, ohne dabei einen gigantischen Planungsaufwand wie bei der Windkraft loszutreten.

„Wenn eine Ortsgemeinde das vor Ort geregelt bekommt und eine Fotovoltaik-Anlage will, ist der VG-Rat grundsätzlich dafür offen, den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen“, sagt Robert Ennen, Leiter der Abteilung für Bauen und Naturschutz bei der VG Prüm. Von daher gebe es im Prümer Land derzeit keine Notwendigkeit, dafür bestimmte Kriterien festzulegen. Zumal das vom Land geförderte Flächenkontingent ja auch gedeckelt sei.

In der VG Südeifel ist die Situation noch mal eine andere. Dort wurde bereits vor der Fusion im Jahr 2014 in den damals noch existierenden Verbandsgemeinden Neuerburg und Irrel mit der Fortschreibung der Flächennutzungspläne für die Windkraft begonnen. Und bei dem Plan für die VG Neuerburg wurden dabei im Flächennutzungsplan auch sechs Gebiete für Fotovoltaik ausgewiesen. Sollten dort dann zukünftig Anlagen geplant werden, müssen dann nur noch die Gemeinden dafür sorgen, dass der Bebauungsplan passt. Umgekehrt heißt das aber nicht, dass nur dort Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen. Bei der Windkraft hingegen ist die Situation eine andere. Die dürfen nur dort errichtet werden, wo es der Flächennutzungsplan zulässt. Alles andere ist tabu und kann auch nicht im Nachhinein einfach so geändert werden.

Wie Wolfgang Thiel, stellvertretender Bauabteilungsleiter der VG Südeifel erklärt, sei die Steuerung des Fotovoltaik-Ausbaus auf Grünflächen allerdings auch in seiner VG ein Thema, mit dem man sich befasse. „Wir haben auch schon Anfragen für Flächen, die außerhalb der Bereiche sind, die wir im Flächennutzungsplan dafür vorgesehen haben“, sagt Thiel. Er verweist auf Gespräche, die dazu mit der Unteren Landesbehörde geführt würden, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

In der VG Speicher, der mit Abstand kleinsten VG des Kreises, sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf. Bislang gebe es auf dem Gebiet der VG lediglich drei Anlagen, sagt Bauamtsleiter Edmund Weimann. Für eine weitere Anlage in Preist liege derzeit der Antrag eines Investors vor. Gleichzeitig aber sei in Orenhofen eine Fläche per Ausschreibung angeboten worden, für die sich aber kein Investor gefunden habe. „So viele Möglichkeiten“, so Weimann, „gibt es bei uns ohnehin nicht.“

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