Feuerwehr: Verwaltungsgericht hält Kostenkalkulation für unrechtmäßig

Bitburg · Die Kostenkalkulation der Stadt Bitburg für Feuerwehreinsätze ist nicht rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Dort hatten im November Unfallbeteiligte und Versicherungen wegen zu hoher Gebührenbescheide geklagt. Noch ist offen, ob die Stadt in Berufung - und die Sache weiter geht.

Bitburg. Ein Sattelzug ist auf der B 51 bei Bitburg unterwegs, in einer Kurve stellt sich der Auflieger quer, eine Stütze drückt den Fahrzeugtank der Zugmaschine ein, Dieselkraftstoff läuft aus - bis zu 450 Liter. In der Not hilft die Feuerwehr: Sie errichtet Ölsperren, trägt Bindemittel auf, pumpt den verbliebenen Treibstoff aus dem Tank.
Es ist einer von drei Fällen, mit denen sich im vergangenen November das Verwaltungsgericht Trier beschäftigt hat, nachdem die Widerspruchsverfahren der Haftpflichtversicherungen beim Eifelkreis Bitburg-Prüm scheiterten. Denn für den Einsatz bei dem Unfall, der 2014 geschah, berechnete die Stadt Bitburg genau 2959,35 Euro. Und damit viel zu viel, wie das Verwaltungsgericht Trier nun mitteilte.
Das Gericht stellt fest: Auch im Zuge der Verhandlung und nach Durchsicht der von der Stadt vorgelegten Unterlagen seien nicht alle Unklarheiten ausgeräumt, und die Kostenkalkulation der Stadt halte einer gerichtlichen Nachprüfung keineswegs stand.
Pauschal abgerechnet


Die Stadt habe anteilig pauschale statt tatsächliche Kosten von den Unfallbeteiligten erhoben. Sie habe nicht nur reine Einsatzgebühren in Rechnung gestellt, sondern auch solche Kosten, "die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, und zwar unabhänig davon, ob es zu Einsätzen der Feuerwehr kommt oder nicht", heißt es in der Urteilsbegründung. Und damit habe die Stadt nicht nur Kosten berechnet, die sie nach Meinung der Richter nicht auf die Kläger hätte abwälzen dürfen, sondern auch solche, für die die Allgemeinheit eigentlich bereits aufkomme: weil sie Steuern zahlt.
Die Kostenbescheide für die Feuerwehreinsätze, die die Stadtverwaltung an die Unfallbeteiligten schickt, seien im Schnitt 30 Prozent zu hoch gewesen, sagte der Koblenzer Rechtsanwalt und Vertreter der klagenden Haftpflichtversicherungen Carsten Schwenk.
Vertreter der Stadt hatten allerdings im November vor Gericht erklärt, ihre Berechnungsmethode stehe im Einklag mit der Empfehlung des Gemeinde- und Städtebunds. Grundlage der Kalkulation, anhand der die Stadtverwaltung ihre Bescheide errechnet, ist eine Satzung, die der Stadtrat im Juli 2014 verabschiedet hatte. Im Jahr 2014 hatte die Stadt 80 Bescheide verschickt.
Keine Bescheide mehr


Die Stadt Bitburg hätte nun einen Monat lang Zeit, um Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Doch ob sie das auch tut, werde sich erst noch entscheiden, sagt Pressesprecher Werner Krämer. "Wir stimmen das weitere Vorgehen nun erst mit dem Gemeinde- und Städtebund ab."
Es sei ein "unbefriedigender Zustand, wenn einem das als Kommune passiert", sagt Krämer.
Die Stadt verschicke seit dem Prozess im November keine Bescheide mehr. Auf welcher Grundlage sollte sie auch? Krämer: "Wir legen die auf Halde."
Die zweite Option für die Stadtverwaltung: das Urteil der Richter anzunehmen. Dann müsste die Stadt zügig über eine neue Satzung entscheiden. Und nach deren Regeln in Zukunft anders rechnen.

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