Vereine Gemeinnützigkeit von Vereinen wird geprüft

Bitburg-Prüm · Auch in diesem Jahr steht für viele gemeinnützige Vereine, die beim Finanzamt Bitburg-Prüm steuerlich geführt werden, die Überprüfung an, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung noch weiterhin gegeben sind.

Überprüft werden die Jahre 2017 bis 2019.

Das Finanzamt weist darauf hin, dass Gewinnermittlungen und Tätigkeitsnachweise für alle Jahre des Prüfungszeitraums in Kopie eingereicht werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf dem vergangenen Jahr liege. Angaben in der Körperschaftssteuererklärung seien daher auch nur für das Jahr 2019 zu machen. Das Amt erinnert daran, dass die Erklärung in elektronischer Form übermittelt werden müsse –  entweder mit einem kommerziellen Steuerprogramm oder über das Elster-Online-Finanzamt www.elster.de

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