Findelkind: Möglicher Vater will Gewissheit

Trier · Wer ist der Vater des Babys, das am 20. Juni in einer Trierer Telefonzelle ausgesetzt wurde? Ein Trierer, der zeitweise mit der späteren Mutter des Mädchens zusammengelebt hat, strebt wohl einen Vaterschaftstest an.

Trier. Dieser Fall beschäftigte intensiv die Menschen in der Region: Vor drei Wochen meldete ein Passant ein lebendes Baby, das nachts allein in einer Telefonzelle in Trier-Nord lag. Vor zwei Wochen gestand eine 20-Jährige Triererin, sie habe ihr neugeborenes Mädchen aus Verzweiflung dort hingebracht, weil sie sich wegen ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage als Alleinerziehende ein zweites Kind nicht zutraue (der TV berichtete).
Um das Baby, dem es gut geht, kümmert sich vorläufig eine Pflegefamilie. Die 20-Jährige und ihr Sohn werden intensiv vom Jugendamt betreut. Der leibliche Vater des kleinen Mädchens ist den Behörden jedoch unbekannt.
Trierer forscht selbst nach


Die anonymisierte Berichterstattung über den Fall rief einen Trie rer auf den Plan, der auf eigene Faust nachforschte. Nach TV-Informationen fand der Mann heraus, dass es sich bei der jungen Mutter um seine ehemalige Lebensgefährtin handelt. Im Sommer 2010 soll er etwa drei Monate lang mit ihr in Trier zusammengewohnt haben. In dieser Zeit könnte die junge Frau schwanger geworden sein. Allerdings erfuhr der Mann nach der Trennung nichts von einer Schwangerschaft.
Als der Trierer den Sachverhalt beim Jugendamt schilderte, soll die Behörde die Identität der Mutter bestätigt haben. Der Mann will herausfinden, ob er der Vater des kleinen Mädchens ist.
Die Stadt Trier will sich zu dem konkreten Fall aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern. Zur allgemeinen Rechtslage und Praxis teilt die Stadt auf TV-Anfrage mit: "Wenn ein Mann glaubhaft versichern kann, dass er der Vater eines Kindes sein kann, und die Mutter einem Vaterschaftstest zustimmt, dann wird dieser Test gemacht", sagt Dieter Jacobs vom Presseamt. "Die Mutter steht an erster Stelle des elterlichen Sorgerechts und muss zustimmen." Ohne Einwilligung müsste ein Vater klagen.
Sei eine Vaterschaft nachgewiesen, könne ein Kind nicht ohne weiteres gegen den Willen des Vaters zur Adoption freigegeben werden. Jacobs schildert, was in der Regel in so einem Fall gilt: "Wenn die Mutter das Kind zur Adoption freigeben möchte, aber der Vater ein Interesse an dem Kind hat und Sorge getragen ist, dass er das Kind auch versorgen und erziehen kann, dann wird ihm das Kind zugesprochen."
Ob es im aktuellen Trierer Fall so weit kommt, ist allerdings völlig offen. Denn noch ist keineswegs geklärt, ob es überhaupt einen Vaterschaftstest geben wird und wie es bei einem positiven Ergebnis weiterginge. Dieter Jacobs: "Dem Kind und der Mutter geht es gut. Das ist für uns die Hauptsache."Falsche Fährte: Die 20-jährige Mutter hatte den Passanten, der die Polizei alarmierte, zuvor selbst auf das angeblich unbekannte Baby in der Telefonzelle aufmerksam gemacht. Obwohl sie der Polizei also bekannt war, dauerte es gut eine Woche bis zur Aufklärung des Falls. "Die Polizei wusste, dass die Schwester der 20-jährigen Zeugin schwanger war, und ermittelte zunächst in diese Richtung", erklärt Oberstaatsanwalt Ingo Hromada auf TV-Anfrage die Verzögerung. Diese Schwester habe sich im Ausland aufgehalten und sei nicht erreichbar gewesen. Laut Kriminalhauptkommissar Eckhard Otto deutete schon die Situation vor Ort darauf hin, dass die Mutter aus der Familie der Zeugin oder aus ihrem Umfeld kommt: "Das war keine Straftat, sondern eine tragische Geschichte. Es war klar, dass wir nicht nach der großen Unbekannten zu suchen brauchten." Die 20-Jährige selbst habe allerdings nicht den Anschein gemacht, nur 18 Stunden zuvor ein Kind geboren zu haben. Während die Polizei eine mögliche Mutterschaft der Schwester prüfte, kam der entscheidende Hinweis auf die Rolle der 20-Jährigen, die dann bestätigte, die Mutter des Babys zu sein. cus Bei einem Abstammungsgutachten wird meist das Erbgut der Betroffenen (wie Vater, Mutter und Kind) untersucht. Dazu entnehmen Mediziner Proben aus Speichel, Blut oder Haaren. Aus den Körperzellen wird DNA (Desoxyribonukleinsäure) gewonnen und vervielfältigt. Aus dem Vergleich der DNA-Profile lässt sich errechnen, wie wahrscheinlich die Elternschaft ist. cus