Fließem: Haushalt kann nicht mehr ausgeglichen werden

In der Beratung des Haushalts für das Jahr 2011 informierte Fließems Ortsbürgermeister Klaus Schnarrbach über die geänderte Einnahmesituation der Ortsgemeinde. Sie führt zu einer eindeutigen Verschlechterung des Haushalts.

Fließem. (red) Trotz Verbesserung der eigenen Steuerkraft kann der Haushalt in der Gemeinde Fließem nicht mehr ausgeglichen werden. Die Schere zwischen Einnahmen und erforderlichen Ausgaben öffnet sich, wie in fast allen anderen Gemeinden. Im Ergebnishaushalt der Gemeinde ergibt sich ein Fehlbetrag von 200 000 Euro. Den Erträgen von 569 000 Euro stehen Aufwendungen von 770 000 Euro gegenüber. Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen von 450 000 Euro angesetzt; vorgesehen sind Auszahlungen von 598 000 Euro.

Die Steuersätze für die Grundsteuern A und B wurden von bisher 330 auf 380 Prozent angehoben, ebenso die Gewerbesteuer, die von bisher 350 auf 380 Prozent angepasst wurde.

Dies sei vertretbar, wie Ortsbürgermeister Klaus Schnarrbach in der Sitzung erläuterte, denn über viele Jahre seien die Hebesätze unverändert geblieben. Am Beispiel der Grundsteuer B erläuterte er die Auswirkungen dieser Anhebung. Im Durchschnitt wird diese Steigerung von 50 Prozent des Hebesatzes für ein bebautes Grundstück eine Zusatzbelastung von monatlich etwa 1,50 Euro ausmachen.

Gefordert wurde eine Änderung des Finanzausgleichs mit Verbesserung der Einnahmen der Ortsgemeinden. Hatte die Gemeinde im Jahre 2010 eine eigene Steuerkraft von 343 Euro je Einwohner und erhielt daher vom Land einen Ausgleich von 216 Euro je Einwohner, so ändert sich diese Berechnung für 2011 durch diese Herabsetzung des Schwellenwertes und eine Verbesserung der eigenen Steuerkraft auf 403 Euro je Einwohner. Somit wird vom Land nur noch ein Ausgleich von 133 Euro je Einwohner im Finanzausgleich im Jahre 2011 fällig, was zu Mindereinnahmen von rund 65 000 Euro für die Gemeinde Fließem führt.

Die Gemeinde Fließem ist dem Kindergarten Bickendorf zugeordnet. Zur Sicherung des Rechtsanspruches für Kita-Plätze für Ein-und Zweijährige sind Erweiterungsbaumaßnahmen erforderlich. Die Kosten für den Umbau sind mit 260 000 Euro veranschlagt. Davon werden rund 60 000 Euro von Land und Kreis als Förderung übernommen. Das Bistum trägt 90 000 Euro, die Gemeinden haben rund 112 000 Euro zu finanzieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort