Flucht vor Polizei: Gesuchter springt vom Dach

Ein Mann springt auf der Flucht vor der Polizei vom Dach eines Hauses in Trier, überlebt und entkommt. Sein Vater bereitet eine Klage gegen das Polizeipräsidium vor: "Die Beamten haben das Leben meines Sohnes ohne Not gefährdet."

 Von diesem Dach in der Trierer Parkstraße ist der 26-Jährige laut Aussage seines Vaters gesprungen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Von diesem Dach in der Trierer Parkstraße ist der 26-Jährige laut Aussage seines Vaters gesprungen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. "Ich begreife nicht, wieso diese Situation derart eskalieren musste", sagt Günter Peters. Sein Sohn, 26 Jahre alt und Vater von drei Kindern, war der Gesuchte, der seiner Verhaftung durch einen Sprung vom Dach des Gebäudes in der Parkstraße 10 entkommen ist. "Das waren gute sechs Meter, er hätte sterben können", sagt Peters. "Natürlich hätte er auch einfach stehen bleiben und sich verhaften lassen können, aber er war in Panik. Ich hätte ihn zum Aufgeben überredet, aber die Polizei ließ mich nicht zu ihm."

Das Polizeipräsidium Trier dementiert weder den Vorfall noch den Sprung vom Dach. "Wir bestätigen, dass es diesen Einsatz gegeben hat, aber mehr werden wir dazu nicht sagen", erklärt Pressesprecher Karl-Peter Jochem. "Schließlich handelt es sich um laufende Ermittlungen." Günter Peters Sohn wurde erst Wochen nach seinem Sprung in Luxemburg von der Gendarmerie festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Peters erläutert in mehreren Gesprächen mit dem Trierischen Volksfreund die Hintergründe der misslungenen Verhaftung, die sich am 7. Juli in der Nähe von Nells Park abgespielt hat. "Mein Sohn ist kein unbeschriebenes Blatt", räumt er ein. "Er hat bereits zweieinhalb Jahre wegen Drogendelikten gesessen."

Doch im aktuellen Fall sei er unschuldig, beteuert Günter Peters. "Seine ehemalige Lebensgefährtin hat ihn wegen einer angeblichen Körperverletzung angezeigt. Dieser Vorwurf ist purer Unsinn." Die Anzeige war offenbar die Grundlage des Haftbefehls.

Günter Peters berichtet weiter: "Sicher, mein Sohn hätte sich einfach bei der Staatsanwaltschaft stellen sollen." Stattdessen habe er Zeugen, mit deren Hilfe er den Vorwurf der Körperverletzung widerlegen wollte, zu einem Treffen in die Parkstraße 10 gerufen. Günter Peters selbst war auch dabei.

"Plötzlich stürmten Polizisten zur Tür rein und riefen, das Haus sei umstellt", berichtet er. "Mein Sohn rannte die Treppen hoch aufs Dach." Was dort geschah, hat Peters selbst nicht gesehen. "Ich habe die Polizisten gebeten, mich mit ihm sprechen zu lassen. Die haben nur gesagt, und zwar wörtlich, ich sollte mich wegmachen." Nach einigen Minuten habe Peters einen Polizisten sagen hören "Jetzt ist er gesprungen."

Der Vater berichtet weiter: "Ich war geschockt und entsetzt, bin runter auf die Straße gelaufen und habe ihn gesucht." Das habe auch die Polizei getan. "Mit Hunden und Straßensperren", sagt Peters. "Aber sie haben ihn an diesem Tag nicht mehr gefunden." Sein Sohn hat den Sprung aus mehr als sechs Metern Höhe leicht verletzt mit Prellungen und Quetschungen überstanden, das stellte sich später heraus. Die Suchaktion berührte auch die in der Nähe liegende Agentur für Arbeit in der Dasbachstraße. "Wir haben am 7. Juli ein Signal von der Polizei bekommen. Es hieß, wir sollen die Eingangstüren schließen und aufpassen, denn in unserer Nähe werde ein flüchtender Straftäter gesucht", bestätigt der stellvertretende Pressesprecher Stefan Richards. Darüber berichtete der TV in seiner Ausgabe vom 8. Juli.

"So weit hätte es nicht kommen müssen", sagt Günter Peters. "Sicher hat mein Sohn auch Fehler gemacht, aber dieser Sprung vom Dach hätte verhindert werden können und müssen. Das werfe ich der Polizei vor." Extra Das Recht zur Festnahme regelt Paragraf 127 der Strafprozessordnung. Wenn ein Haftbefehl vorliegt, darf die Polizei Verdächtige festnehmen und dazu jederzeit Gebäude betreten. Eine Festnahme ist ein vom Gesetz zugelassener Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit und unterliegt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dieses Prinzip ist ein generelles Merkmal des Rechtsstaats und besagt, dass der Zugriff der Polizei nicht härter erfolgen darf als es Vergehen und Situation erfordern.

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