Finanzen Verlängerung für Steuererklärungen

Bitburg-Prüm · (red) Wer von der Flutkatastrophe des 14. Juli  betroffen ist, kann eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen, die zum 30. August fällig waren, bis zum 31. Oktober beantragen. Dies gilt  für die Einkommensteuererklärung  2019. Gleiches gilt für Steueranmeldungen, die bis  10. August oder 10. September  abzugeben waren.  Es genügt ein Anruf  oder eine E-Mail  an das Finanzamt.

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