Finanzen Verlängerung für Steuererklärungen
Bitburg-Prüm · (red) Wer von der Flutkatastrophe des 14. Juli betroffen ist, kann eine Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen, die zum 30. August fällig waren, bis zum 31. Oktober beantragen. Dies gilt für die Einkommensteuererklärung 2019. Gleiches gilt für Steueranmeldungen, die bis 10. August oder 10. September abzugeben waren. Es genügt ein Anruf oder eine E-Mail an das Finanzamt.
13.09.2021
, 17:43 Uhr