Frage nach dem Schaden bleibt

HEILENBACH/TRIER. Bis Ende des Jahres werden sich in Heilenbach fünf zusätzliche Windräder drehen. Das stellt Betreiber Clemens Puhe in Aussicht, nachdem er sich in einem Vergleich mit der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vor dem Verwaltungsgericht Trier darauf geeinigt hat, dass die Genehmigung auch für die umstrittene fünfte Anlage erteilt wird.

Wenn die Verbandsgemeinde Bitburg-Land bis zum 15. Juni nicht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm das umstrittene Windrad in Heilenbach genehmigen und damit den Startschuss für einen Windpark mit fünf Anlagen des Betreibers Clemens Puhe geben. Die Genehmigung für fünf Windräder hatte der Betreiber bereits im Oktober 2001 bei der Kreisverwaltung beantragt. Etwa ein halbes Jahr später hat die Verwaltung vier Anlagen genehmigt, das fünfte abgelehnt. Begründung: "Der Standort liegt knapp außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche", macht Stephan Schmitz-Wenzel, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, deutlich. Vergangene Woche erklärte nun das Verwaltungsgericht Trier beide Parteien zu Verlierern des Verfahrens und machte damit den Weg frei für einen Vergleich. Darin einigten sich Betreiber und Genehmigungsbehörde, dass die Genehmigung erteilt wird und sich beide Parteien die Kosten des Verfahrens teilen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verbandsgemeinde Bitburg-Land bis zum Verstreichen der Frist bis zum 15. Juni nicht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht. "Der Streit drehte sich um gerade einmal zwölf Meter", begründet Schmitz-Wenzel, warum er für den Kreis der Einigung und damit der Genehmigung zustimmte. "Berücksichtig man Messunschärfen bei einem Maßstab von 1:10 000, dann war es unsicher, ob wir das Verfahren gewinnen. Außerdem ist diese Lösung für den Kreis sehr günstig, da für uns keine Anwaltskosten anfallen. Der Kreis zahlt gerade Mal die Fahrtkosten und die Hälfte der Gerichtskosten." Betreiber will 100 000 Euro Schadensersatz

Doch damit will es der Betreiber nicht auf sich beruhen lassen. "Natürlich werde ich Schadensersatz geltend machen", erklärt Puhe. Seinen finanziellen Schaden durch die Verzögerung schätzt er auf etwa 100 000 Euro, die er der Kreisverwaltung postwendend in Rechnung stellt. Eine Rechtsauffassung, die der Kreis nicht teilt. "Schadensersatz war nicht Gegenstand des Verfahrens", sagt der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses und weist darauf hin, dass die Antragsunterlagen immer noch nicht vollständig seien und es deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz gebe. Auch Puhe räumt ein, dass eine Typenprüfung und eine Baulasteneintragung noch fehlten, letztere sei allerdings erst jetzt möglich, da die Kreisverwaltung ihn jetzt erst dazu aufgefordert habe. Obwohl nun also der Streit um die Baugenehmigung beendet ist, scheint eine Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Schadensersatz in Sicht.

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