Trier/Mettendorf Freie Fahrt für den Abrissbagger

Trier/Mettendorf · Ein Wochenendhaus außerhalb der Ortslage von Mettendorf ist illegal erbaut worden und muss abgerissen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

 Ein Haus außerhalb der Ortslage von Mettendorf muss abgerissen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entscheiden. 

Ein Haus außerhalb der Ortslage von Mettendorf muss abgerissen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entscheiden. 

Foto: TV/Friedhelm Knopp

Für ein idyllisches Anwesen am Waldrand auf der Gemarkung Mettendorf sind die Tage gezählt. Seit 2016 besteht der Eifelkreis Bitburg-Prüm auf den Abriss. Grund: Das Haus ist weit außerhalb der bebauten Ortslage ohne baurechtliche Genehmigung errichtet worden.

Ursprünglich stand dort nur eine 1961 genehmigte Jagdhütte mit etwa 30 Quadratmetern Grundfläche. Ohne Baugenehmigung wurde das Anwesen in den folgenden Jahren zum Wohnhaus erweitert. 1976 rügte die Bauverwaltung des Eifelkreises diesen illegalen Zustand. Die von ihr erlassene Abrissverfügung wurde jedoch nie durchgesetzt. 2015 verkaufte ein Erbe des inzwischen verstorbenen Erbauers das Anwesen für 105 000 Euro an einen Luxemburger, der es als Wochenenddomizil nutzen wollte. Doch 2016 erhielt der neue Eigentümer ein Einschreiben von der Kreisverwaltung: die Abrissverfügung.

Dagegen wandte er sich an das Verwaltungsgericht Trier. Er erklärte, dass er beim Kauf in keiner Weise über die illegale Errichtung des Hauses unterrichtet worden sei (der TV berichtete). Allerdings ließ der Vorsitzende der Fünften Kammer, Herbert Braun, schon in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass die Chancen für den Kläger schlecht stünden.

Dies bestätigte nun die Kammer mit ihrer Entscheidung: Die Beseitigungsverfügung des Kreises sei rechtmäßig. Das Haus stehe außerhalb der bebauten Ortslage von Mettendorf. Eine Wohnbebauung sei dort im Außenbereich ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zulässig.

Außerdem seien die Anbauten der ehemaligen Jagdhütte ohne Genehmigung errichtet worden. Fazit des Gericht: „Das Haus ist sowohl formell wie materiell rechtswidrig errichtet und muss entfernt werden.“

Nach Angaben der Vertreterin des Eigentümers, Rechtsanwältin Katja Zens aus Mettlach, wolle ihr Mandant nun den Kaufvertrag rückgängig machen. Dabei werde das Trierer Urteil hilfreich sein.

(Aktenzeichen 5 K 10754/17 TR)

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