Justiz 32-jähriger Luxemburger muss wegen Betrugs 22 Monate in Haft

Bitburg · Das Schöffengericht Bitburg verhängt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für 32-jährigen Angeklagten.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Betrugs
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

„Eine Bewährungsstrafe wäre mit dem Rechtsempfinden der Allgemeinheit nicht vereinbar gewesen“, sagt Richter Udo May bei der Urteilsverkündigung  im mehrstündigen Prozess gegen einen 32-jährigen Angeklagten am Schöffengericht Bitburg. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von  einem Jahr und zehn Monaten. Staatsanwältin Selina Schmitz hatte zwei Jahre gefordert und der Verteidiger des Angeklagten ein Jahr und neun Monate.  Dem 32-jähigen Luxemburger werden gewerbsmäßiger Betrug und versuchter Betrug mit Urkundenfälschung vorgeworfen. Es sei ein Gesamtschaden von mehr las 32 000 Euro entstanden. Laut Anklageschrift hatte der 32-Jährige Wohnungen  und Geschäftsräume in Bitburg angemietet, die Mieten jedoch nicht bezahlt.  Und in einem Fall hatte er sich das Fahrzeugtuning  (eine Optimierung der Motorleistung)  für ein Auto  bezahlen lassen, die Leistung aber schlichtweg nicht erbracht.  Die vorgeworfenen Taten erstrecken sich über eine Zeitraum von zwei Jahren – von 2015 bis 2017. „Die Dunkelziffer“ der Taten  sei wohl noch höher, wie eine Prozessbeobachterin in einer der vielen Pausen behauptet. Sie soll nach eigenen  Angaben auch Opfer des Angeklagten geworden sei.  Als die Verhandlung weiter geht,  erntet die Besucherin dafür  einen kritischen Hinweis des Verteidigers, der ihr vorwirft, sie habe versucht, Einfluss auf die Presse zu nehmen und den Angeklagten schlecht zu machen.

Wie dem auch sei. Sicher ist jedenfalls, dass der Angeklagte  nicht nur das Amtsgericht Bitburg beschäftigt hat, sondern auch das Landgericht Trier in einem Zivilverfahren, das Amtsgericht Saarlouis und das Oberlandesgericht Koblenz als Berufungsinstanz. Im Saarland soll er versucht haben,  mit gefälschten Kreditbestätigungen und gefälschten Kontoauszügen an Geld für einen Hauskauf zu kommen. Auch soll er angegeben haben, als Polizist in Luxemburg beschäftigt zu sein. Diese Vorwürfe sind nicht Gegenstand des Verfahrens in Bitburg, die Taten in Bitburg, die der Angeklagte gestanden hat, sind älteren Datums.

Vom Amtsgericht Saarlouis ist der 32-Jährige  am 11. April dieses Jahres zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.  Dieses Urteil wird vom  Bitburger Gericht  mit berücksichtigt.

Staatsanwältin Schmitz  hält dem Angeklagten sein Geständnis zu- gute, die Höhe des Schadens und die Dauer der Straftaten sprächen  gegen ihn. „Sie haben über zwei Jahre aus dem Vollen geschöpft.“

„Die Untersuchungshaft hat bei meinem Mandanten Spuren hinterlassen, er hat daraus gelernt“, sagt Verteidiger Müller. Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme am 17. Februar 2019 in der Justizvollzugsanstalt in Saarbrücken. Müller hält ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten für ausreichend. Nach einer längeren Beratung verkündet Richter Udo May schließlich das Urteil:  Mit einem Jahr und zehn Monaten ist der Sache Genüge getan“, sagt der Richter.  „Sie haben vielen Leuten Schaden zugeführt und viele Leute verärgert, sie haben verbrannte Erde hinterlassen“, sagt May. Es gebe keinen Raum für Bewährung. May betonte auch die besondere Lage des Angeklagten und die Tatsache, dass die Mutter des Angeklagten gestorben sei, von der er sich nicht habe verabschieden können, und die lange Zeit in U-Haft sowie die finanziellen Nöte des Familienvaters.

Und zum Thema  Strafmaß gibt May noch mal zu bedenken,    dass es sich  um ein „Vermögensdelikt“ handelt, eine höhere Strafe sei daher nicht  angemessen.

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