Fünf Jahre Gefängnis nach Messerattacke in Hallschlag
Trier/Hallschlag · Weil er seinen Onkel mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat, muss ein 21-Jähriger wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, für fünf Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Trier folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung will Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Trier/Hallschlag. Als Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin der ersten Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts, am Donnerstag das Urteil "im Namen des Volkes" verkündet, ist es mucksmäuschenstill im Sitzungssaal. Obwohl auf den Zuschauerplätzen die Verlobte, die Tante und einige Bekannte des Angeklagten Platz genommen haben, ist kein Laut zu hören, als die Richterin den 21-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Auch der Angeklagte selbst gibt sich vollkommen unbeeindruckt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er im Februar nach einem Streit bei einer Familienfeier in Hallschlag mit einem Messer acht Mal von hinten auf seinen Onkel eingestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Verurteilung wegen versuchten Mordes ist nicht das, was der junge Mann mit seinem Verteidiger Roderich Schmitz vor Gericht erreichen wollte: Da sein Mandant keine Tötungsabsicht gehabt habe, könne er nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, hatte Verteidiger Schmitz argumentiert. Die Richter dagegen bewerten den Angriff auf den Onkel wie zuvor schon Staatsanwalt Jörn Patzak als versuchten Mord. Die Verhältnisse im Haus seien geprägt gewesen von Auseinandersetzungen, sagt Richterin Schmitz in ihrer Urteilsbegründung: Auch während der Familienfeier Ende Februar, auf der reichlich Alkohol floss, sei es zu Streit gekommen.
Die Stimmung kippte derart, dass die Ehefrau des Opfers sogar bei der Polizei anrief und erklärte, ihr Mann terrorisiere die Familie. Als der Onkel dann auch noch seine Tochter, die Verlobte des Angeklagten, mit den Worten "Hure" und "Schlampe" beschimpfte, sei bei dem 21-Jährigen die Sicherung durchgebrannt: "Er fasste den Entschluss, den ewig stänkernden Onkel zu töten", ist Richterin Schmitz überzeugt: Der Angeklagte habe zu einem Messer gegriffen, es in die Hosentasche gesteckt und sei zurück in die Küche gegangen. Die Aussage der Verlobten bei der Polizei sowie die Verletzungen des Opfers im Nacken- und Rückenbereich bewiesen zudem, dass der 21-Jährige auf sein argloses Opfer absichtlich von hinten - und damit heimtückisch - eingestochen habe. Sein Tötungswille zeige sich auch darin, dass er selbst, nachdem seine Verlobte ihn von seinem Onkel wegzog, ein weiteres Mal auf diesen einstach, bis die Messerklinge abbrach. "Das Opfer hatte viel Glück, mit dem Leben davongekommen zu sein", ist Richterin Schmitz überzeugt.
Aufgrund des angetrunkenen Zustands des Angeklagten sowie seiner Erregung zum Tatzeitpunkt erkennt das Gericht allerdings den Zustand der verminderten Schuldfähigkeit an und mildert die Strafe für den 21-Jährigen. Ob diese jedoch Bestand hat, steht noch nicht fest: Verteidiger Roderich Schmitz hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.