Für die Kleinen fehlt das Geld

Dass sich ehrgeizige Landesvorgaben mit der Realität vor Ort nicht immer vereinbaren lassen, zeigt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Dieser gilt in Rheinland-Pfalz seit Anfang August, doch den Kommunen fehlt das Geld, um die dafür notwendigen Baumaßnahmen zu stemmen.

 Im Wißmannsdorfer Kindergarten soll der zu kleine Waschraum einem neuen Gruppenraum weichen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Im Wißmannsdorfer Kindergarten soll der zu kleine Waschraum einem neuen Gruppenraum weichen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg. In Sachen Kinderbetreuung hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. So ist es das erste Bundesland, in dem für alle Kinder zwischen zwei und sechs Jahren der Besuch der Kindertagesstätte beitragsfrei ist. Laut Landesministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur werden Eltern dadurch im Schnitt um rund 800 Euro pro Jahr entlastet.

Die zweite Besonderheit ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige. Dieser besteht seit 1. August 2010, ist ebenfalls ein Alleingang des Landes und ein weiterer Schritt zu dem, was ab August 2013 bundesweit gelten soll. Ab dann nämlich gilt der Rechtsanspruch auch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige. So zumindest will es der Bund, doch zwischen dem, was auf Bundesebene verlangt und dem, was auf kommunaler Ebene geleistet werden kann, klafft eine Lücke. Eine finanzielle. Denn um den Rechtsansprüchen und Bedürfnissen der Eltern sowie den Brandschutzvorgaben gerecht zu werden, müssen die meisten Kindertagesstätten umgebaut oder erweitert werden. "Die Einrichtungen sind zu einer Zeit gebaut worden, als noch keiner an die unter Dreijährigen gedacht hat", sagt Roswitha Meyer von der Kita gGmbH des Bistums Trier. Sie ist Leiterin der 16 Tagesstätten rund um Bitburg. Und in den meisten dieser Einrichtungen stehen Baumaßnahmen an.

Etwa in Bickendorf, wo nach Auskunft Meyers rund 140 000 Euro in einen Anbau investiert werden müssten. Weitere 140 000 Euro seien es in Seffern, rund 200 000 Euro in Wißmannsdorf, fast 600 000 Euro in Bettingen. Was in Dudeldorf benötigt werde, sei noch nicht ermittelt worden. Woher das Geld kommen soll, ist offen. Auch in Holsthum seien 200 000 Euro nötig, um die Rechtsansprüche zu erfüllen, erklärt Meyer. In Schönecken seien es 100 000 Euro, in Körperich eine halbe Million Euro, und in Mettendorf stehe ein Neubau an, der voraussichtlich rund 1,3 Millionen Euro kosten werde.

Dort, wo die Kirchengemeinde Bauträger ist wie in Wißmannsdorf, Seffern oder Bickendorf, übernimmt das Bistum 35 Prozent der Kosten. Für die Kommunen bleiben somit immer noch rund zwei Drittel der Kosten. Und Orte wie Bettingen, bei denen die Gemeinde Bauträger ist, können von einer Beteiligung des Bistums in dieser Größenordnung nur träumen.

Ähnliches gilt auch für die Kindertagesstätte in Rittersdorf, neben Oberweis eine der beiden Einrichtungen in Bitburg-Land, die nicht der Kita gGmbH angehören, sondern in Trägerschaft der Gemeinde sind. Auch dort steht ein Umbau an, doch wie Ralph Schmitz von der VG-Verwaltung erklärt, seien die Kosten dafür noch nicht zusammengestellt. Zwar bezuschussen Land und Kreis jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz mit 4400 Euro (400 Euro davon trägt der Kreis), doch gemessen an der Handvoll Plätze, die in jeder Einrichtung neu entstehen, hilft das den klammen Gemeinden nicht viel weiter. Diese hoffen deshalb, im Rahmen weiterer Förderprogramme des Landes an zusätzliches Geld zu kommen.

Wie auch immer: Bis 2013 müssen alle Kommunen Krippenplätze bereit stellen. Und was den Rechtsanspruch für die unter Dreijährigen betrifft, so haben mittlerweile fast alle Einrichtungen Angebote für die Zweijährigen geschaffen. Doch reichen diese nicht immer aus. So stünden bei der Kita Liebfrauen in Bitburg derzeit rund 15 Kinder auf der Warteliste, sagt Meyer. "Die Eltern haben einen Rechtsanspruch", sagt die Kita-Gesamtleiterin. "Aber ich weiß nicht, wie wir dem gerecht werden sollen.

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