Geschichte Für eine Handvoll Goldmark - Warum das Amtsgericht Bitburg nach drei toten Frauen sucht

Bitburg/Neuerburg · Das Amtsgericht Bitburg sucht derzeit drei tote Frauen, die vor rund Hundert Jahren einmal Geld verliehen haben. Warum?

 Eine Goldmark ist so viel wert wie 9,8 Euro.

Eine Goldmark ist so viel wert wie 9,8 Euro.

Foto: TV/DPA

Sie liest sich kurios, die Bekanntmachung im Bitburger Landboten. Am zweiten Januar hat das Amtsgericht Bitburg einen Text im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Darin werden drei Frauen gebeten, sich bis zum dritten Mai zu melden. Der Clou an der Sache: Die Damen wurden vor mehr als 120 Jahren geboren, dürften also lange tot sein.

Doch wer waren Anna, Susanne und Maria Roderich? Eine Internetsuche ergibt nur wenige Treffer. Ein Link ist aber aufschlussreich. Es ist ein Verweis auf das Familienbuch von Neuerburg (VG Südeifel). Dort tauchen die Namen der drei Roderichs nämlich auf. Stammen die Damen also aus dem Enzstädtchen?  Wahrscheinlich, aber nicht belegbar.

Sonst lässt sich wenig herausfinden. Es liegt aber die Vermutung nahe, dass die Frauen Schwestern waren. Nicht nur, weil sie denselben Nachnamen tragen, sondern auch, weil sie alle etwa im selben Zeitraum, Ende des 19. Jahrhunderts, geboren wurden.

Und sie hatten offenbar Geld. Genug jedenfalls, um es zu verleihen, zum Beispiel an die Vorfahren einer Erdorfer Familie.

Die nahmen  im 20. Jahrhundert ein Darlehen bei Anna Roderich auf. Die Dame verlangte als Sicherung ein Pfand: eine Hypothek auf ein Grundstück in der Schulstraße im Bitburger Stadtteil. Gelöscht aus dem Grundbuch wurde dieses Pfandrecht nie. Ob das Geld zurückgezahlt wurde, ist nicht bekannt – genausowenig wie der Verbleib von Anna Roderich.

Der Eigentümer des Grundstücks möchte die Frage aber jetzt geklärt haben. Und er ist nicht der Einzige. Auch eine Dame aus Gmund in Bayern und die Stadt Bitburg besitzen Gelände in der Erdorfer Schulstraße. Auch diese Flächen werden nach wie vor von den Roderichs als Pfand gehalten. Hier haben allerdings Susanne und Maria das Grundpfandrecht.

Mehr als 100 Jahre lang hat das offenbar niemanden interessiert. Warum das Amtsgericht sich jetzt des Falls angenommen hat, erklärt Direktorin Claudia Stadler: Die Eigentümer wollen, dass das Grundpfandrecht gelöscht wird. Das sei aber nur möglich, sagt Stadler, wenn sich bis Mai nicht doch noch jemand meldet. Bevor die Eigentumsverhältnisse aber nicht geklärt sind, kann Grund und Boden außerdem nicht verkauft werden. Erben der Roderichs könnten sogar ihr Grundpfandrecht geltend machen und das geliehene Geld zurückfordern. Die Folge: Entweder kann der Besitzer bezahlen oder das Grundstück muss zwangsversteigert werden.

Und es geht bei dem Pfand nicht um Peanuts. Die Sicherungshypothek für jedes der drei Grundstücke beträgt 1500 Goldmark, das entspricht jeweils etwa 14 500 Euro. Wenn sich bis Mai aber keine Erben melden, wird das Amtsgericht entscheiden, ob die Ansprüche damit erlöschen.

Es ist nicht der einzige Fall dieser Art, der das Gericht beschäftigt. Allein 2018 habe es sieben ähnliche Verfahren gegeben, bei denen per Aufgebot Erben mit Grundpfandrecht gesucht worden seien.

Wer weiß etwas über die Roderichs und ihre Geschichte? Informationen können Sie an eifel@volksfreund.de mailen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort