Geeinigt und gedrosselt

TRIER/HEILENBACH. Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde darüber verhandelt, ob die bei Heilenbach im vergangenen Jahr errichteten Windräder ordnungsgemäß genehmigt wurden und wie es um Lärm und Schattenwurf steht, der von den Anlagen ausgeht – mit dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung aufgehoben wurde, zwei der Räder gedrosselt und die Lärmwerte regelmäßig überprüft werden müssen.

Dass Lärm eine lästige Angelegenheit ist, wird gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich. Im Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts ist es laut. Das Dachfenster ist offen, und von draußen dringt das Geräusch einer Motorsense rein. Während sich deren Schneidblatt in hoher Drehzahl um die eigene Achse dreht, konzentrieren sich die Beteiligten auf der anderen Seite der Wand um Rotationen von ganz anderen Dimensionen. Vor dem Trierer Verwaltungsgericht wird darüber verhandelt, ob die sieben im Frühjahr 2005 bei Heilenbach errichteten Windräder zu laut sind, und ob der Bau einiger dieser Anlagen überhaupt rechtmäßig genehmigt wurde. Genehmigende Behörde war die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, die jedoch nach Auffassung von drei Klägern (ein Ehepaar aus Heilenbach und zwei Bewohner aus Ehlenz) diese zu unrecht erteilt hat. So wurde - und das räumt der Vertreter der Kreisverwaltung, Stephan Schmitz-Wenzel, auch ein - bei der für den Verwaltungsakt erforderlichen öffentlichen Mitteilung seitens der Verwaltung ein Fehler begangen, was zur Folge hat, dass sich Richter, Kläger und Kreisverwaltung nach halbstündiger Diskussion einig sind, dass die Baugenehmigung unwirksam ist. Doch auch wenn der Bau rechtswidrig genehmigt wurde, so dürfen die Räder dennoch dort stehen und sich drehen - vorausgesetzt, sie sind nicht zu laut, was wiederum von den Klägern bestritten wird. Denn Grundlage der von der Kreisverwaltung erteilten emissionsrechtlichen Genehmigung, die sich mit der Umweltverträglichkeit (wie Lärm) der Anlagen auseinander setzt, sei ein Prognosegutachten. Diese errechneten Lärmwerte seien jedoch bisher noch nicht überprüft worden, argumentiert der Kläger-Anwalt Oswin Müller. Und selbst dieses theoretische Prognose-Gutachten beinhalte zum Teil Dezibelwerte oberhalb des Grenzbereichs - eine Ansicht, die auch das Gericht teilt und dem Juristen der Kreisverwaltung sowie dem ebenfalls anwesenden Rechtsanwalt des Windpark-Betreibers Wallenborn nahe legt, die erteilte Genehmigung dahingehend zu ändern, dass gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Konkret bedeutet das, dass zwei der Windräder gedrosselt werden müssen. Ein Vorschlag, dem die juristischen Vertreter von Kreisverwaltung und Betreiber nach kurzer Unterbrechung auch zustimmen. "Damit können wir leben", sagt Rechtsanwalt Müller, der nach Rücksprache mit seinen Mandanten darauf hin die Klage aufhebt, worauf die zweistündige Sitzung wenig später endet. Ständige Kontrollen müssen sein

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist die nachträgliche Änderung der emissionsrechtlichen Genehmigung akzeptabel, wie Stephan Schmitz-Wenzel gegenüber dem TV erklärt. Zwar bedeute das für den ostdeutschen Betreiber der Anlagen, dass dieser durch die Drosselung zweier Windräder weniger Einnahmen hat, "doch hat er jederzeit die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf höhere Grenzwerte zu stellen", fügt Schmitz-Wenzel hinzu. Für Anwalt Müller ist das allerdings kein Grund zur Sorge. "Für uns war die Verhandlung ein voller Erfolg", sagt Müller, und das nicht nur, weil die Baugenehmigung aufgehoben worden sei und zwei der Windräder nun gedrosselt werden müssten. Denn um sicherzustellen, dass Lärmwerte nicht überschritten werden, muss nun die Emission - wie bei der Verhandlung festgelegt wurde - regelmäßig gemessen werden. Des Weiteren hat sich die Kreisverwaltung dazu verpflichtet, diese Ergebnisse jeweils unaufgefordert an Müller weiterzuleiten.

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