Gegen die Seuche

BITBURG-PRÜM. Nach einer Änderung der Viehverkehrsverordnung sind nun alle Schweinehalter verpflichtet, regelmäßig Meldungen an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) zu erstatten. Das teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit.

Sinn des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) sei es, Tierinfektionswege und -ursachen noch schneller abzuklären und damit die Tierseuchenbekämpfung noch effektiver zu gestalten, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Für die Rinderhalter selbst seien die verpflichtenden Meldungen im Gegenzug wesentlich vereinfacht worden. Die Meldepflicht gelte in Rheinland-Pfalz seit 1. Januar 2004. Zukünftig müssen dann jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres von den Schweinehaltern so genannte Bestandsmeldungen erfolgen. Wer jetzt Schweine in seinen Betrieb übernimmt, muss darüber innerhalb von sieben Tagen informieren und dabei Registriernummer des Betriebes, von dem die Schweine übernommen wurden, Anzahl der übernommenen Schweine und Übernahmedatum mit angeben. Die Meldungen können per Post oder Fax an die in Rheinland-Pfalz beauftragte Stelle, den Landeskontrollverband in Bad Kreuznach, erfolgen oder auch über das Internet unter www.hi-tier.de abgesetzt werden. Die für eine Meldung über Internet erforderliche Zugriffsberechtigung (Pin-Nummer) wird auf Antrag vom Landeskontrollverband (LKV) vergeben. Der LKV habe in den vergangenen Wochen an alle Schweine haltenden Betriebe im Landkreis Bitburg-Prüm Informationsmaterial und Meldekarten versandt, so die Kreisverwaltung. Schweinehalter, die dieses Material noch nicht erhalten haben, oder Betriebe, denen das Infomaterial zugesandt wurde, die aber keine Schweine mehr halten, bittet die Verwaltung, sich baldmöglichst beim dortigen Veterinäramt zu melden. Info: LKV in Bad Kreuznach, Telefon 0671/886020; Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Telefon: 06561/152140 oder 154000 oder 152170.

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