Gehwege räumen

BITBURG. (red) Zahlreiche Gehwege an Grundstücken im Stadtgebiet werden nicht oder nur sehr unzulänglich geräumt und gestreut. Darauf weist die Stadtverwaltung Bitburg hin. Die Räum- und Streupflicht der Anlieger ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bitburg.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Gehwege sind bis zu einer Breite von 1,50 Meter zu räumen. Sind keine Gehwege vorhanden, so ist zwischen 7.30 und 20 Uhr ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze von Eis und Schnee zu befreien.

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