Geld lockt ins Rotlicht

Das Strafverfahren gegen einen Bitburger Barbetreiber und seinen Geschäftspartner wegen Zuhälterei und Menschenhandels wird mit der Auflage von Geldbußen eingestellt. Der Prozess vor dem Amtsgericht ergab jedoch aufschlussreiche Einblicke ins Geschäft mit der Prostitution.

Bitburg. Amtsgerichtsdirektor Werner von Schichau hat in seiner Richterlaufbahn viel erlebt. Die seit Jahren bestimmenden Kräfte der Bitburger Rotlicht-Szene sind jedoch in seinem Sitzungssaal bisher nicht in Erscheinung getreten. Um so genauer nimmt das Schöffengericht den 41-jährigen Angeklagten Bernd P. (Namen von der Redaktion geändert) unter die Lupe. Der Gastronom betreibt in der Bitburger Innenstadt zwei Nachtbars. Mitangeklagt ist sein 37-jähriger Geschäftspartner Charly S. aus Andernach.Laut Anklageschrift lockte Charly S. 2003 eine Rumänin nach Deutschland, und zwar mit der Aussicht auf eine Arbeit in einer Autowaschanlage. Vor Ort eröffnete er der Frau, sie könne in einem Nachtclub als Prostituierte arbeiten. Mangels Sprachkenntnissen und anderer Bekannter willigte die damals 26-Jährige ein. Anhand ihrer späteren Aussagen bei der Polizei verstärkt sich jedoch der Eindruck, dass es ihr vor allem um den Verdienst ging. So wechselte sie auf eigenen Wunsch nach nur einer Woche von Limburg nach Bitburg, weil dort mehr Kunden zu erwarten waren.Freier zahlen 100 Euro für eine halbe Stunde

Für ihre Arbeit in der Bitburger Nachtbar galt folgende Regelung: Freier zahlten für eine halbe Stunde mit ihr 100 Euro, für eine volle Stunde 150 Euro. Das gesamte Geld kassierte zunächst Bernd P., dem Charly S. die Prostituierte nach Bitburg vermittelt hatte. P. behielt für sich die Hälfte, zog von der anderen Hälfte 500 Euro quasi als Provision für seinen Partner S. ab und zahlte den Rest an die Rumänin aus. Ein typischer Monat sah so aus: 5000 Euro Freierlohn minus 2500 für Bernd P. minus 500 Euro für Charly S. machte 2000 Euro für die Prostituierte.Die 500 Euro Abzug waren der Frau jedoch ein Dorn im Auge. Als P. ihr einen Vorschuss von 100 Euro zum Kauf von Lebensmitteln verweigerte, zog sie mit Sack und Pack nach Wittlich und heuerte dort in einer Bar an. Dem horizontalen Gewerbe blieb sie treu. Zwar war sie zwischendurch mehrfach in ihre Heimat gereist, kehrte jedoch immer wieder zurück. Charly S. soll sie verbal unter Druck gesetzt und damit gedroht haben, andernfalls ihren Mann über ihren Beruf aufzuklären. Mit dem Bitburger Barbetreiber war sie grundsätzlich gut zurecht gekommen, von physischer Gewalt war nie die Rede.Weil das Gericht die Frau nicht ausfindig machen konnte, musste es mit ihren früheren Aussagen sowie den Erinnerungen des Kriminalbeamten und des Ermittlungsrichters vorlieb nehmen.Nach einer informellen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verkündete von Schichau das Ergebnis: Einstellung des Verfahrens unter der Maßgabe von Geldbußen. Bernd P. zahlt 6000 Euro, Charly S. 3000 Euro für wohltätige Zwecke. Eine Verurteilung wegen Zuhälterei hätte den nicht vorbestraften Angeklagten mindestens sechs Monate auf Bewährung einbringen können. "Es bestehen Zweifel daran, dass die Drohungen die Frau dazu gebracht haben, die Prostitution fortzusetzen", erklärte von Schichau. "Der Eindruck ist eher, dass sie ohnehin dazu entschlossen war."