Geplantes Bordell sorgt für Ärger

Weil ein Unternehmer aus Luxemburg die Errichtung einer Kontaktsauna auf dem Flugplatz Bitburg nicht genehmigt bekam, verwirklicht er sein Vorhaben jetzt im Industriegebiet "Auf Merlick". Dort ist es rechtlich auch zulässig, Ärger gibt es aber dennoch.

 Im Bitburger Industriegebiet „Auf Merlick“ soll bald mit dem Bau der geplanten Kontaktsauna begonnen werden. TV-Foto: Uwe Hentschel

Im Bitburger Industriegebiet „Auf Merlick“ soll bald mit dem Bau der geplanten Kontaktsauna begonnen werden. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg. "Wenn im Gewerbegebiet Flugplatz kein Bordellbetrieb möglich ist, wo dann?" Diese Frage stellte sich der Anwalt eines luxemburgischen Unternehmers, der vor zwei Jahren eine Genehmigung für die Errichtung einer Kontaktsauna auf dem Flugplatzgelände vor Gericht durchsetzen wollte, damit jedoch keinen Erfolg hatte (der TV berichtete). Grund für diesen gescheiterten Versuch ist der Bebauungsplan der ehemaligen Air Base, der vom Zweckverband Flugplatz Bitburg vor einigen Jahren geändert wurde. Seitdem ist die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die der Prostitution dienen, auf dem Flugplatzgelände verboten.

Weil der luxemburgische Investor aber dennoch an seinem Vorhaben festhalten und dabei möglichst nah am Flugplatz bleiben wollte, gibt es den heißen Aufguss jetzt an anderer Stelle. Und zwar im Industriegebiet "Auf Merlick", an der Kreuzung von Otto- und Lilienthalstraße, auf dem Gelände gegenüber dem Autohaus Eifel Mosel.

Vorhaben nicht im Bauausschuss thematisiert



Ebenfalls nicht weit davon entfernt ist die Tierklinik von Peter Wagner, der nicht nur Tierarzt, sondern auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat ist und sich darüber ärgert, dass das Bordellprojekt weder im Bauausschuss noch im Stadtrat behandelt worden sei. Stattdessen wurde eine entsprechende Bauvoranfrage von der Stadtverwaltung geprüft. Und weil es dagegen keine Bedenken gab und der Bebauungsplan des Gewerbegebiets "Auf Merlick" die Ansiedlung von Bordellen zulässt, hat schließlich auch die zuständige Kreisverwaltung den darauf folgenden Bauantrag genehmigt. Zum Ärger von Wagner, der gemeinsam mit dem Inhaber eines ebenfalls benachbarten Sanitärbetriebs geprüft hat, inwieweit er dagegen rechtlich vorgehen kann. Der Tierarzt befürchtet nämlich, dass es mit der Ansiedlung der Sauna auf Merlick zum sogenannten "Trading-Down-Effekt" kommen könnte (siehe Extra). Dieser Effekt war auch einer der Gründe, warum der Flugplatz-Bebauungsplan seinerzeit geändert wurde. Wie Wagner erklärt, bleibt ihm jedoch jetzt nichts anderes übrig, als sich mit dem Saunabordell abzufinden. Denn um gegen die Genehmigung vorzugehen, müsste eine sogenannte Organklage eingereicht werden, also eine Klage eines öffentlichen Gremiums wie beispielsweise des Stadtrats. Dazu werde es jedoch nicht kommen, sagt Wagner, und selbst wenn, wäre es jetzt ohnehin zu spät. Denn die Bauvorbereitungen laufen bereits.

Dass das Vorhaben nicht im Bauausschuss thematisiert wurde, liegt nach Aussage des städtischen Bauamtleiters Heinz Reckinger daran, dass dies sein damaliger Chef, der ehemalige Bürgermeister und jetzige Landrat, Joachim Streit, so entschieden habe. Warum, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden, da Streit nach Auskunft der Kreisverwaltung derzeit krank ist. Doch letztlich hätten auch die städtischen Gremien das Vorhaben nicht ohne weiteres verhindern können. Schließlich wäre dafür zunächst eine Änderung des Bebauungsplans notwendig gewesen, was wiederum teuer und äußerst zeitaufwendig sei, erklärt der Bauamtsleiter. "Man kann sich sicher darüber streiten, wo so etwas am besten hinpasst", sagt Reckinger, doch könne die Ansiedlung von Bordellen auch nicht überall ausgeschlossen werden.Extra Hinter dem Begriff "Trading-Down-Effekt" verbergen sich jene Auswirkungen, zu denen es innerhalb eines Gewerbegebiets kommen kann, wenn sich dort Vergnügungseinrichtungen wie beispielsweise Spielhallen oder eben Prostitutionsbetriebe ansiedeln. Dies kann für das herkömmliche Gewerbe bedeuten, dass Käuferschichten abwandern, und zudem dazu führen, dass sich neue produzierende oder weiterverarbeitende Betriebe dort erst gar nicht mehr ansiedeln. Im Fall des Flugplatzes Bitburg wurde die Änderung des Bebauungsplans und damit der Verbot des prostituierenden Gewerbes mit dieser Sorge begründet, und auch das Verwaltungsgericht Trier hat in seiner Urteilsbegründung im Jahr 2008 diesen Trading-Down-Effekt aufgeführt. (uhe)

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