Gericht: Rivenicher Wahl bleibt gültig

Trier/Rivenich · Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Klage mehrerer Rivenicher Bürger gegen die Wahl des Ortsbürgermeisters und des Gemeinderats abgewiesen. Der hatte vor der Wahl Geldspenden versprochen.

Trier/Rivenich. Eine Gruppe von Bürgern aus Rivenich hatte die Wahl von Peter Knops zum Ortsbürgermeister und die Wahl des Gemeinderats im Mai des Jahres angefochten. Da ihre Beschwerde von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich abgewiesen wurde, haben sie nun vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt.
Die Kläger führten an, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt worden sei. Der Trierer Rechtsanwalt Klaus-Peter Feltes vertrat ihre Interessen. Der Kandidat hatte in einem Wahlflyer versprochen, seine ersten drei und danach jedes Jahr ein "Bürgermeisterentgelt" für einen Initiativverein zur Förderung des Kultur- und Vereinslebens in der Gemeinde zur Verfügung stellen, wenn er gewählt werde.
799 Euro im Monat


Ein Monatsentgelt für einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde der Größe Rivenichs liegt bei 799 Euro. Die Erklärung, das Geld zur Verfügung zu stellen, sei eine Wahlbeeinflussung, fanden die Kläger. Das sei nicht richtig, denn dann würden die Bürger in Zukunft vor jeder Kommunalwahl Geldversprechen erwarten.
Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwalt Ralph A. Schirra aus Wittlich, verwies darauf, dass es sich bei dem Versprechen nicht um einen Verzicht, sondern um eine Spende handle. Auf das Geld für ein Ehrenamt zu verzichten, wäre nämlich gesetzeswidrig gewesen. Knops wehrte sich gegen die Vorwürfe. Er sagte, dass er mit seiner Spende mit gutem Beispiel vorangehen wollte. Er habe das Kultur- und Vereinsleben in Rivenich unterstützen wollen. Der Kulturverein, den er im Flyer erwähnt hatte, befände sich schon in der Gründungsphase. Es gebe sogar schon konkrete Projekte im Dorf, die der Verein angehen wolle. Nach der Beratung wies das Gericht die Klage der Rivenicher Bürger noch am ersten Verhandlungstag ab.
Ortsbürgermeister erleichtert


Das Urteil begründete der Präsident des Verwaltungsgerichts Georg Schmidt damit, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl zwar eine amtliche Wahlbeeinflussung verbiete.
Wahlbewerber, die aber nicht in einem Amt sind - wie im vorliegenden Fall - , dürften hingegen im Wahlkampf beim Werben um Stimmen in einem weiten Rahmen Versprechungen machen. Das entspreche demokratischen Grundsätzen.
Die Grenze des Zulässigen sei erst dann überschritten, wenn bestimmten Wählern oder Gruppen ganz klar beschriebene Vorteile aus eigenen Mitteln versprochen würden oder sogar ein tatsächlicher "Stimmenkauf" vorliege. Als Beispiel nannte der Präsident einen Fall in Dresden, der dort verhandelt wurde. Dort habe ein Wahlbewerber als "Angebot des Tages" für jede ihm gegebene Stimme einen Euro als Spende für ortsansässige Vereine versprochen.
Damit sei der vorliegende Fall jedoch nicht vergleichbar. Hier sei lediglich ein "Impuls" für das genannte Ziel, den Verein zu gründen, genannt worden. Der Bewerber habe auch nicht auf sein Amtsentgelt verzichten wollen. Stattdessen habe er in Aussicht gestellt, Geld zu spenden.
Außerdem sei auch die Beständigkeit einer Wahl ein hohes Gut. Im Falle einer erfolgreichen Wahlanfechtung wären nämlich Neuwahlen nötig gewesen.
Ortsbürgermeister Peter Knops war nach der Verhandlung erleichtert und begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichts. Es sei wichtig, dass nun Klarheit herrsche. Jetzt könne es im Dorf mit der politischen Arbeit und auch mit der Vereinsgründung weitergehen, erklärte er im Gespräch mit dem TV.

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