Gericht verhängt Freiheitsstrafe für Eifeler Wiederholungstäter

Prüm · Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos muss ein 39-Jähriger für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Ermittler fanden bei ihm 40 000 strafbare Dateien.

Prüm Der Blick unbewegt, die Haltung aufrecht - der 39-jährige Angeklagte wirkt irritierend unbeteiligt. Nein, er wolle selber nicht sprechen, sagt sein Anwalt zur Eröffnung des Verfahrens, teilt aber mit, dass sein Mandant voll geständig sei. Auf beschlagnahmten Datenträgern fanden Ermittler insgesamt 40 000 Dateien mit Kinderpornos. In mindestens einem Fall habe der Mann das Material im Internet verbreitet. Nur etwas mehr als eine Stunde später fällt Richter Oliver Emmer sein Urteil: ein Jahr und drei Monate Haft - ohne Bewährung.

Die Ermittlungen Nur ein Besuch bei dem Angeklagten war im Frühjahr 2014 nötig, um die Datenträger sicherzustellen, um sie aber schließlich auszuwerten, musste ein Fachforensiker für Datenanalysen beauftragt werden. "Wir untersuchten einen Computer und 14 Festplatten", erklärt die Datenspezialistin Anna Loosen. Eigenhändig habe sie den Computer untersucht und sei bei Sichtung der Dateien auf den großen Datensatz von 40 000 Dateien gestoßen. Die Dateien seien dabei einzeln von ihr gesichtet worden. "Die Festplatten wiederum konnten mit einer Datenbank von uns automatisch abgeglichen werden", sagt sie. Sechs Festplatten seien defekt gewesen, vier leer, auf vier weiteren sei belastendes Material gefunden worden.
Weitere automatisierte Analysen hätten stichhaltig gezeigt, dass in drei Fällen strafbare Dateien auch im Internet verbreitet wurden.
"In zwei Fällen konnten wir das direkt nachweisen, in einem indirekt."
"In meiner ganzen Zeit als Richter ist mir noch kein Fall dieser Größenordnung untergekommen", kommentiert Emmer die schiere Masse an belastendem Material. Dem Protokoll folgend bietet er der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft an, Beispiele der beanstandeten Bilder zu sichten. Beide Seiten verzichten.

Die Urteilsbegründung Neben einem langen Vorstrafenregister wegen verschiedener Delikte wurde der Angeklagte 2010 bereits wegen des Besitzes von 142 kinderpornografischen Dateien verurteilt - acht Monate auf Bewährung. "Nur drei Monate nach Ende der Bewährungszeit ging es wieder los." Würde er eine weitere Bewährung gewähren, sagt Emmer, sei das der rechtschaffenen Bevölkerung nicht mehr plausibel zu machen.

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