Gericht verurteilt Frau wegen Falschaussage

Bitburg · Zu einer Geldstrafe von 900 Euro hat das Amtsgericht eine 42-jährige Frau verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau angeklagt, als Zeugin in einem anderen Prozess nicht die Wahrheit gesagt zu haben.

Die Frau hatte behauptet: Ihr damaliger Lebensgefährte, mit dem sie inzwischen aber nicht mehr zusammen ist, sei nicht betrunken Auto gefahren und habe sie auch nicht verprügelt. Beim gestrigen Prozess räumte die Frau ein, damals falsch ausgesagt zu haben und erklärte: Sie habe vor Gericht gelogen, um ihren damaligen Lebensgefährten vor einer Strafe zu schützen.
Das war ihr jedoch nicht gelungen. Der Angeklagte, ihr ehemaliger Lebensgefährte, wurde wegen Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung verurteilt. Eine Zeugin hatte gesehen, dass der Mann seine Partnerin verprügelt hatte. Ebenso konnte die Polizei dessen Trunkenheit am Steuer nachweisen.
Bei einer uneidlichen Falschaussage sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vor. Diese kann im günstigsten Fall zu einer Geldstrafe umgewandelt werden, wovon die Angeklagte profitiert hat. Der Richter betonte im Urteil, dass ein Gericht stets auf wahrheitsgemäße Angaben von Zeugen angewiesen sei. Deshalb sei mit Falschaussagen vor Gericht nicht zu scherzen. cmo

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort