Gescheiterter Einbruch: Amtsgericht verurteilt 21-Jährigen – lange Bewährung

Prüm · Das Amtsgericht Prüm hat einen 21-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt - wegen versuchten Einbruchs im Jünkerather Pfarrheim. Der junge Mann muss nicht in Haft, allerdings wurde aufgrund früherer Vergehen eine Bewährungszeit von drei Jahren angesetzt.

Gescheiterter Einbruch: Amtsgericht verurteilt 21-Jährigen – lange Bewährung
Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Sachbeschädigungen, Diebstahl, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und andere Vergehen: Der Auszug aus dem Strafregister des jungen Mannes von der Oberen Kyll, den Amtsrichter Franz-Josef Triendl vorliest, ist lang.

Seit Donnerstag ist noch ein Eintrag dazugekommen: Denn im November 2010, so der Vorwurf von Staatsanwalt Volker Blindert, versuchte der 21-Jährige ins katholische Pfarrheim von Jünkerath einzubrechen. Und zwar per Versicherungskarte: Der 21-Jährige steckte, "wie man das manchmal in Filmen sieht" (Triendl), die Karte in den Türschlitz, um sich damit Zugang zum Gebäude zu verschaffen.

Dann aber brach ihm die Karte durch - und blieb zur Hälfte im Schlitz stecken. Damit war er aber auch als Täter identifizierbar, er musste also wieder an die abgebrochene Karte kommen.

Kurz darauf, gegen 7.45 Uhr, klingelte der Angeklagte deshalb Sturm bei Pastor Reinhard Mallmann, der in der Etage über dem Pfarrheim wohnt. Als dieser ihm aber nicht die Tür öffnete und ihn stattdessen mehrfach dazu aufforderte, das Grundstück zu verlassen, ging der 21-Jährige fort - und zeigte dem Pastor zum Abschied den Mittelfinger.

Der Angeklagte gibt den versuchten Einbruch zu, will aber zunächst, zumal er betrunken gewesen sei, keinen Grund dafür angeben. Weshalb ihn Triendl fragt, ob er denn wohl "Weihwasser trinken" wollte.

Das einzige Motiv, das ihm am Ende einfällt, ist eine frühere Begegnung mit dem Pastor, nach der er nicht gut auf diesen zu sprechen gewesen sei. Die aber spielt hier keine Rolle: Und weil der Angeklagte ohnehin noch wegen eines früheren Vergehens unter Bewährungsauflagen steht und 150 Sozialstunden ableisten muss, fordert Blindert eine achtmonatige Freiheitsstrafe, weitere 200 Sozialstunden und eine Bewährung von vier Jahren. Die sei "gerade so" angemessen: "Der Angeklagte sollte wissen, dass es nie eine dritte Bewährung gibt."

Für Pflichtverteidiger Erwin Barthel ist das zu viel: Es sei "nicht erwiesen, dass er die Absicht hatte, Diebstahl zu begehen." Deshalb müsse der 21-Jährige von diesem Vorwurf freigesprochen werden.

Triendl hält es weitgehend mit dem Staatsanwalt: acht Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung (drei Jahre) ausgesetzt, plus 150 zusätzliche Sozialstunden. Der Grund: Diebstahl sei hier "das einzige Motiv, das plausibel ist". Alles andere widerspreche jeglicher Lebenserfahrung. Außerdem warnt er den Verurteilten: "Sie haben es bis jetzt schon zu einer Jugendstrafe von einem Jahr gebracht. Sie müssen dringend überlegen, wie es mit Ihnen weitergehen soll." fpl

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