Gesetzeslücke gefunden
Da muss ich den Kopf schütteln und dem Beschuldigten aus dem Kreise Bitburg-Prüm beipflichten. Der Mann hat eine Gesetzeslücke gesucht und gefunden. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon im Jahre 1973 ein Urteil in einer fast identischen Sache gefällt.
Dabei ist es doch egal, Herr von Schichau, ob das Kruzifix damals, wie sie sagen "mitten auf dem Richtertisch stand" oder wie heute irgendwie an einer der vier Wände hängt. Das heißt, dass das Bitburger Gericht dem Urteil des BVG (immer auf diese Sache bezogen), 35 Jahre hinterher hinkt. Es kommt noch soweit, dass vor einer Verhandlung der Hausmeister des Gerichtes das Kreuz vor sich tragend, links und rechts flankiert von einem Justizbeamten, je nach Wunsch einmal die Bibel, den Koran, das Kreuz oder auch keines der Letzteren in den Sitzungssaal trägt. In dem jetzigen Fall hat der "arme" Beklagte ein Säumnisurteil anhaften, wobei ihm dann nichts anderes übrig bleibt, als die einzelnen Instanzen zu durchlaufen bis zu einem für ihn annehmbaren Urteil. Und dieser Mann wird das Recht an seine Seite bekommen. Davon bin ich überzeugt. Oder geht das am Landgericht in Trier oder vielleicht auch am Oberlandesgericht in Koblenz so weiter wie am Amtsgericht in Bitburg? Im Moment ist es für das Gericht in Bitburg wieder einmal leichter, einen "kleinen" Bürger zu "verknacken", als in den eigenen Häusern einmal aufzuräumen. Harte Worte meinerseits, aber es ist so. Die Hauptschuld trägt in meinen Augen die Justiz, voran der Präsident des Trierer Landgerichtes, Wolfgang Krämer, der im Jahre 2006 ein Feuer entfacht hatte, das niemand bisher löschen konnte. Ob er damals diesen Flächenbrand gewollt hatte? Ich glaube nicht. Den Gesetzgebern beibt nichts anderes übrig, als schnellstens ein tragfähiges Gesetz auf die Beine zu stellen, das nicht durch ein vertrautes "ja" unter Berufskollegen zu erreichen ist. Jedoch, Herr von Schichau, ich bin wie Sie der Meinung: Die Kreuze sollen hängen bleiben! Wir leben hier in einer Gegend, wo das Kreuz einfach dazugehört. Josef Kapeller, Schönecken