Justiz Gespielt, gehofft und doch verloren

Trier · Nicht nur in Rheinland-Pfalz wird es künftig deutlich weniger Geldspielautomaten geben. Die Branche ist sauer. Aber auch den Kommunen wird etwas fehlen.

 In Trier gibt es noch 35 Spielhallen  Doch bis auf zwei werden in den nächsten drei Jahren alle schließen müssen.

In Trier gibt es noch 35 Spielhallen  Doch bis auf zwei werden in den nächsten drei Jahren alle schließen müssen.

Foto: Friedemann Vetter

Nach den vor drei Jahren in Kraft getretenen Neuerungen im rheinland-pfälzischen Glücksspielgesetz geht es – nach Ablauf der Übergangsfrist – vielen Spielhallen an den Kragen. Kaum verwunderlich, dass die Branche dagegen Sturm läuft. „Das neue Gesetz öffnet das Tor zur Hölle“, sagt Daniel Henzgen von der Löwengruppe, die bundesweit mehrere Hundert Spielhallen betreibt, darunter auch einige in der Region Trier. Henzgen glaubt, dass die strengeren gesetzlichen Vorgaben die Suchtgefahr nicht eindämme, sondern mehr Menschen in rechtsfreie und wenig kontrollierte Räume wie das Internet dränge.

Allerdings ist Rheinland-Pfalz nicht das einzige Bundesland, das in den vergangenen Jahren strengere Regeln für Spielotheken verabschiedet hat. In Nordrhein-Westfalen gilt etwa seit Dezember vergangenen Jahres ein schärferes Glücksspielgesetz. Das Gesetz sieht auch einen Mindestabstand zwischen Spielotheken und Schulen oder Jugendtreffs vor; allerdings ist der Abstand mit mindestens 350 Metern nicht ganz so streng wie in Rheinland-Pfalz, wo 500 Meter dazwischen liegen müssen. Jede Spielhalle musste zudem eine neue Erlaubnis erwerben. In Nordrhein-Westfaalen gibt es nach Schätzungen der Behörden etwa 4000 Spielhallen.

Auch in Hessen lief im vergangenen Jahr eine fünfjährige Übergangsfrist ab, seitdem gelten für Spielhallen schärfere Gesetze. Um  Kinder- und Jugendeinrichtungen herum gilt eine Sperrzone von 300 Metern. Auch der Abstand zwischen zwei Hallen darf diese Distanzvorgabe nicht unterschreiten.

Das gilt auch in Rheinland-Pfalz, wo derzeit noch mehrere Hallen nebeneinander betrieben werden dürfen. Pro Spielhalle dürfen allerdings höchstens zwölf Geldspielautomaten aufgestellt werden. Einige Betreiber haben daher Mehrfach-Konzessionen, wobei Eingänge und Räume der einzelnen Spielhallen voneinander getrennt sein müssen. Künftig ist das nicht mehr zulässig. Ab dem Stichtag 1. Juli 2021 gebe es nur noch Einfachspielhallen mit maximal zwölf Geräten, heißt es bei der für die Glücksspielaufsicht zuständigen Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Eine Besonderheit.

Denn während sich in Rheinland-Pfalz die ADD zentral um die Überwachung kümmert, sind in anderen Bundesländern die Kommunen dafür zuständig. Mit dem Ergebnis, dass das Vorgehen der Kommunen etwa in Hessen schon mal sehr unterschiedlich sei, wie es eine Sprecherin des dortigen Städte- und Gemeindebunds ausdrückt. Während einige Kommunen auf Einigung mit den Spielhallen-Betreibern setzen, seien andere ziemlich kompromisslos.

„Wir stellen sicher, dass es einen fairen Wettbewerb gibt“, heißt es dagegen bei der ADD. Alle rheinland-pfälzischen Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielautomaten würden regelmäßig kontrolliert.

Wenn es in spätestens drei Jahren in Rheinland-Pfalz deutlich weniger Spielhallen und damit auch deutlich weniger Geldspielgeräte geben wird, werden das nicht nur die Betreiber zu spüren bekommen, sondern auch die Kommunen. Allein die Stadt Trier hat im vergangenen Jahr aus der Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten 4,6 Millionen Euro eingenommen. Gut vorstellbar, dass zumindest ein Teil dieses Geldes künftig hinter dem „Tor zur Hölle“, wie Daniel Henzgen von der Löwengruppe die kaum kontrollierbaren Internet-Glücksspielanbieter nannte, landen wird.

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