Gewerbeverein Bleialf: Zu pleite für die Insolvenz - Amtsgericht Bitburg lehnt Antrag ab

Bleialf · Mangels Masse hat das Amtsgericht Bitburg den Antrag auf Insolvenz des bereits in Auflösung stehenden Gewerbevereins Bleialf abgelehnt. Der Künstler Roland Hagen geht trotz gewonnenem Urheberprozess leer aus.

Gewerbeverein Bleialf: Zu pleite für die Insolvenz - Amtsgericht Bitburg lehnt Antrag ab
Foto: (e_pruem )

Bleialf. Mehr als 25 Jahre setzte sich der Gewerbeverein Bleialf für die Stärkung von Handwerk und Handel ein - nach einem nahezu endlosen Rechtsstreit und erfolglosen Bemühungen, einen neuen Vorstand zu finden, beschloss die Vollversammlung vor einem Jahr, den Verein aufzulösen (der TV berichtete). Alles erledigt, alles Geschichte? Nicht ganz.

Noch läuft nämlich für einige Wochen das sogenannte Liquidationsjahr, ein Übergangszeitraum, in dem alle offenen Geschäfte von einem Auflösungsvorstand erledigt werden. Weil aber kein Kapital mehr vorhanden ist, wurde Anfang März ein Antrag auf Insolvenz gestellt, den wiederum jetzt das Amtsgericht Bitburg "mangels Masse" abgewiesen hat.Arbeiten auf der sicheren Seite


Die gute Nachricht: "Die meisten Rechnungen wurden noch bezahlt, jetzt ist aber nichts mehr übrig", sagt der ehemalige Vorsitzende und noch amtierende Liquidator Dirk Schnelting. Die Ablehnung des Antrags sei wiederum keine Überraschung: "Weil keine Einnahmen in Form von Mitgliedsbeiträgen mehr reinkommen, gibt es auch kein Vereinsvermögen, das ein Insolvenzverwalter hätte verwalten können", sagt er. Weil es aber eben trotz aller Mühen noch offene Forderungen gab, habe man, um rechtlich im absolut sicheren Bereich zu arbeiten, den Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Tatsächlich gab es nämlich noch einen ziemlichen hohen und nicht gerade unbedeutenden Posten, der noch offen war: Die gerichtlich auferlegte Zahlung von 10 020 Euro an den Künstler Roland Hagen. Über fünf Jahre hat sich Hagen gegen die unrechtmäßige Verwendung von Zeichnungen aus seiner Hand gerichtlich gewehrt (siehe Extra) und bekam nach einem regelrechten Verhandlungsmarathon schließlich Recht zugesprochen.

Kurios - wahrscheinlich würde der Prozess heute noch laufen, so erbittert wehrte sich der Verein gegen Hagens Forderungen, doch die Vereinsauflösung setzte der Geschichte ein Ende. Denn noch bevor es zum Urteil kommen konnte, gab es Hagens Kontrahenten im Grunde nicht mehr. Zum letzten Verhandlungstag kam kein Vertreter des Vereins und auch kein Rechtsanwalt. "Den hätten wir ja auch nicht mehr bezahlen können", sagt Schnelting.
Das Gericht gab schließlich dem Künstler Recht, sprach ihm sein Honorar zu und bestimmte, dass 78 Prozent der Gerichtskosten und die Anwaltshonorare vom Verein getragen werden sollten. Hier setzt das Pech für Hagen ein. Sein juristischer Sieg ist vielleicht eine Genugtuung, aber er bleibt nach all den Jahren nur ein symbolischer. "Die Justizkasse war schnell. Sie hat den Rest des Vermögens für die Deckung ihrer Kosten bereits verpfändet. Es ist nichts mehr übrig", sagt Schnelting.Pech für den Künstler


"Dass ich nun noch etwas bekommen werde, ist mehr als unwahrscheinlich", sagt Hagen mit Blick auf den abgelehnten Insolvenzantrag, und damit wird er wohl Recht haben. "Nach dem Sperrjahr werden wir bald auch den Liquidationsverein gelöscht haben - damit ist der Gewerbeverein Geschichte", sagt Schnelting.

Edith Baur, Ortsbürgermeisterin von Bleialf, bedauert das Ende entschieden: "Der Verein fehlt im Dorf. Wir haben das im ganzen letzten Jahr deutlich gemerkt - unter anderem beim Weihnachtsmarkt", sagt sie. Sie habe auch schon überlegt, wie man die Gründung einer neuen Interessenvertretung voranbringen könne, sei aber zu keinem Ergebnis gekommen.

"Erzwingen kann man sowas nicht. Ein neuer Verein muss sich schon aus dem Gewerbe selber heraus entwickeln." Leider gebe es dazu aber aktuell nichts Neues. "Ich hoffe, dass sich da bald etwas tut."Extra

Vor fünf Jahren verklagte der Bucheter Künstler Roland Hagen den Gewerbeverein Bleialf wegen der Nutzung von vier Federzeichnungen auf einer Werbetafel sowie im Internet. Das Gerichtsverfahren ist als Bleialfer Bilderstreit bekannt geworden - weniger wegen des Rechtsstreits, als des Justizgerangels, das mit dem Einreichen der Klage ausgelöst wurde: Die Sache beschäftigte nämlich wegen zweifelhafter Zuständigkeiten gleich drei Gerichte - Trier, Koblenz und Frankenthal. Schließlich fällte das Landgericht Frankenthal im September ein Urteil. aff

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