Großeinsatz der Polizei: Massenschlägerei in Trierer Disco

Trier · Mehrere Schwerverletzte, ein Großaufgebot der Polizei und Ermittlungen in alle Richtungen: Das ist die Bilanz einer Schlägerei zwischen Gästen und Mitarbeitern der Trierer Diskothek Musikpark A 1 am Neujahrsmorgen.

Trier. Früher Mittwochmorgen, 3.39 Uhr: Im Musikpark A 1 in Trier-West wird noch kräftig das neue Jahr gefeiert. Doch im vorderen Bereich der Disco kommt es zum Streit und Handgreiflichkeiten zwischen Gästen. Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei versuchen weitere Gäste und der hauseigene Sicherheitsdienst, die Streitenden zu trennen. Nach Zeugenangaben schlagen Mitarbeiter mit Schlagstöcken und Barhockern zu. Auf allen Seiten gibt es Verletzte.
Im weiteren Verlauf der Nacht tauchen vor der Disco Menschen auf, die die Auseinandersetzung mit Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes suchen. Die massiv angerückte Polizei verhindert das.
Eine Augenzeugin aus dem Umfeld der beteiligten Gäste meldet sich am Donnerstag beim TV und schildert den Ablauf aus ihrer Sicht. Nach der anfänglichen Schubserei zwischen Gästen hätten Sicherheitsleute mit Teleskopstöcken und Barhockern auf Gäste eingeprügelt. Ein 23-Jähriger müsse am Auge operiert werden, zudem habe er zwei Platzwunden erlitten. Ein 21-Jähriger sei am Knie verletzt worden. Ein Gleichaltriger habe Platzwunden, ein Schädeltrauma und eine Handverletzung erlitten. Zwei 22-jährige Frauen hätten Prellungen an den Beinen davongetragen. Alle diese Gäste seien im Krankenhaus behandelt worden, sagt die Augenzeugin.
Weitere Zeugen gesucht


Die Polizei Trier ermittelt sowohl gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes als auch gegen die zu Beginn in Streit geratenen Männer wegen des Verdachts der Körperverletzung. Polizei-Pressesprecherin Sabine Bamberg: "Sollte darüber hinaus der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz bestehen, werden wir auch dahin gehend ermitteln. Falls es Videoaufnahmen von Überwachungskameras gibt, stellt die Polizei diese sicher."
Die Betreiber der Disco waren am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. cus
Hinweise von Zeugen an die Polizei, Telefon 0651/9779-3200.
Extra

Teleskopschlagstöcke fallen als Hieb- und Stoßwaffen unter das Waffengesetz und dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden (Paragraf 42a). Ausnahmen vom Verbot bestehen bei einem "berechtigten Interesse", etwa in Zusammenhang mit der Berufsausübung. Die Polizei in Rheinland-Pfalz und die Bundespolizei setzen Teleskopschlagstöcke ein. Ob jedoch private Sicherheitsmitarbeiter sie im Dienst mitführen dürfen, will die Polizei klären. cus

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