"Grundsätzlich bewährt"

BITBURG. Über die Auflösung des Vertrags mit dem geschassten Geschäftsführer der Flugplatz Bitburg GmbH, Stefan Horn, war Stillschweigen vereinbart. Dies wurde am Montag im Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags Bitburg-Prüm bekannt.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Kreistag Bitburg-Prüm am Montag auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem früheren Geschäftsführer der Flugplatz Bitburg GmbH, Stefan Horn. Der Wunsch der Sozialdemokraten, den Punkt öffentlich zu diskutieren, war mit dem Hinweis auf juristische Zwänge abgelehnt worden. "Wir haben im Zweifel überhaupt nichts zu verstecken", unterstrich CDU-Fraktionschef Michael Billen noch während der allgemeinen Sachstandsberatung zum Thema Flugplatzentwicklung. Auch Landrat Roger Graef (CDU) gab sich trotz Nachbohrens von Horst Büttner (SPD) zugeknöpft: "Sie können sich auf den Kopf stellen, wir werden jetzt nicht berichten." In der Sitzungsvorlage für den geheimen Teil dieses Tagesordnungspunkts heißt es derweil, der Aufhebungsvertrag mit Stefan Horn sei zum 30. Juni 2003 beendet worden. "Mit diesem Zeitpunkt endeten auch alle finanziellen Verpflichtungen. Eine Abfindung wurde nicht gezahlt." Darüber hinaus sei vereinbart worden, über Anlass, Grund und Inhalt des Aufhebungsvertrags Stillschweigen zu wahren, sofern nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht bestehe. Den Ausführungen des Landrats zufolge ist auf eine fristlose Kündigung verzichtet worden. "Ziel dieser Vorgehensweise war es, kurzfristig Rechtsklarheit zu schaffen und Schaden für die Flugplatz Bitburg GmbH aufgrund einer drohenden öffentlichen Diskussion über den Geschäftsführer der Gesellschaft zu vermeiden." Kenntnis über das gefälschte Zeugnis Horns besaßen nach Auskunft Graefs sowohl er (in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender), als auch MdL Michael Billen (als stellvertretender Aufsichtsratschef). Außerdem wussten mit dem Vorgang befasste Mitarbeiter von der Angelegenheit.Informationsbedürfnis nicht erkennbar

Auf die Frage der SPD, warum weder die Mitglieder der Gesellschafterversammlung noch die des Aufsichtsrats informiert worden waren, antwortete Graef in seiner schriftlichen Vorlage wie folgt: "Ausweislich der Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2003 und des Aufsichtsrats vom 03.07.2003 wurden die jeweiligen Mitglieder darüber informiert, dass Herr Horn aus persönlichen Gründen sein Amt als Geschäftsführer der Flugplatz Bitburg GmbH mit sofortiger Wirkung niedergelegt habe. Ferner wurde mitgeteilt, dass eine Vergütung aus dem Geschäftsführervertrag nur bis 30.06.2003 gezahlt werde. Da im Aufhebungsvertrag Stillschweigen vereinbart worden war und auch im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein über den mitgeteilten Inhalt des Auflösungsvertrags hinausgehendes Informationsbedürfnis erkennbar war, war eine weitergehende Information nicht angezeigt." Auch das Thema Schadensersatz kam zur Sprache. Danach wurde darauf verzichtet, "da er sich in der Probezeit grundsätzlich bewährt hatte". Deshalb komme eine Geltendmachung aufgrund des fehlenden Vermögensschadens nicht in Betracht.

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