Gute Landluft ist nicht alles!

Zum Artikel "Wenn Landluft das Wachstum hemmt" (TV vom 7. Juli) erreichte uns diese Leser-Meinung:

Man kann nicht erwarten, dass es in einer landwirtschaftlich geprägten Gemeinde so riecht wie in einem reinen Wohngebiet in einer Höhenlage wie auf dem Petrisberg in Trier, wobei sich über die Natürlichkeit der Gerüche in beiden Örtlichkeiten trefflich streiten lässt! Natürlich sind die Geruchsemissionen aus Schweine- und Geflügelhaltung größer als bei anderen Tierarten. So sind zum Beispiel die Gerüche aus der Haltung von Kühen sehr angenehm, und der typisch ländliche Charakter würde verloren gehen, wenn nicht innerhalb des Dorfes Kühe gehalten werden. Die Industralisierung der Schweinehaltung, die man den Bauern nicht vorwerfen kann, denn nur so können diese noch bestehen, führt natürlich zu den damit einhergehenden Nachteilen in Bezug auf die Geruchsemissionen, diese sind bei Intensiv-Tierhaltung im Grunde unvermeidbar, sie können jedoch durch geeignete technische Maßnahmen in einem erträglichen Umfang gehalten werden. Auch die Rücksichtnahme der Tierhalter gegenüber ihren Mitbürgern und ihren Tieren spielt dabei eine gewichtige Rolle - insbesondere im Sommer, wenn die vielfach zu gering bemessenen Entlüftungsanlagen (Tierschutzrelevanz) die Luft in den Ställen nicht mehr ausreichend austauschen können, werden oftmals die Stalltüren geöffnet, was zu einer übermäßigen Geruchsimmission führt, die selbst altgediente Bauern, trotz geeichter Nase, oftmals als unerträglich bezeichnen. Dass hier und da auch mal Gülle ausgefahren werden muss, dafür sollte jeder Landbewohner Verständnis haben. Die gezielte Förderung von Landwirten zur Erneuerung ihrer Be- und Entlüftungsanlagen nach den neuesten Vorschriften und Empfehlungen wäre sicherlich ein wichtiger Beitrag der landwirtschaftlich-staatlichen Solidargemeinschaft. Es gibt wichtige Gründe und Abwägungen für eine Gemeinde Neubaugebiete auszuweisen, manche sollten es sinnvollerweise lassen oder diese auf den Eigenbedarf der Dorfbevölkerung beschränken. Nicht immer sind Neubaugebiete ein Segen für die Gemeinde, manche jedoch brauchen sie für eine gewollte Weiterentwicklung. Der Landwirt, der seit Jahrhunderten seiner Tätigkeit im Ort nachgeht, hat allemal das Recht, dies in verträglicher Größenordnung auch in Zukunft zu tun. Rudolf Heinzkill Oberstedem GERUCHS-GUTACHTEN