Haft für Brandstifter
TRIER/LÜNEBACH. (sey) Wegen eines sechs Monate zurückliegenden Wohnungseinbruchs in Lünebach, bei dem das Haus später angezündet worden war, hat das Trierer Landgericht drei junge Männer zu teils erheblichen Gefängnisstrafen verurteilt.
Der 23-jährige Haupttäter, ein Wohnsitzloser, muss für fünfeinhalb Jahre in Haft. Nach Ansicht des Gerichts hatte er das Haus nach dem Einbruch angezündet, um Spuren zu verdecken. Zwei Jahre Haft wegen Einbruchdiebstahls lautete das Urteil gegen einen mitangeklagten 24-Jährigen. Der dritte Angeklagte, ein 18-Jähriger aus dem Kreisgebiet, kam mit einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe davon. Das Trio war Anfang Mai in das unbewohnte Lünebacher Haus eingebrochen, das gerade renoviert wurde. Laut Anklage stahlen die Männer Arbeitsmaschinen und Werkzeuge. Bei dem danach gelegten Feuer brannte das Haus bis auf die Grundmauern nieder. Der Schaden wurde auf rund 100 000 Euro geschätzt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die anderen beiden Urteile sind rechtskräftig.