Haftstrafe für 35-Jährigen wegen Vergewaltigung

Trier/Prüm · Das Landgericht Trier hat einen 35-jährigen Mann aus dem Raum Prüm zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Eifeler soll den Sohn seiner Lebensgefährtin sechs Mal vergewaltigt und ihre Tochter 184-mal missbraucht haben.

Beim Wort "schuldig" in der Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg greift sich der Angeklagte kurz an die Nase. Das Strafmaß von fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis nimmt der 35-Jährige hingegen reglos hin. Die Strategie seiner Verteidiger im Prozess um Missbrauch und Vergewaltigung zielte auf einen kompletten Freispruch. Die Hoffnung darauf ist erst mal dahin - nach 18 Monaten Untersuchungshaft und insgesamt 19 Verhandlungstagen.

Die Vorwürfe: Der Angeklagte wohnte zwischen August 2008 und Juni 2011 mit seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern zusammen im Raum Prüm. Er soll das damals elf- beziehungsweise zwölfjährige Mädchen beinahe wöchentlich sexuell missbraucht haben, 208-mal. Beim schweren sexuellen Missbrauch des zehnjährigen Jungen soll er Gewalt angewandt haben, so dass es auch um Vergewaltigung geht. Sechsmal habe der Angeklagte die Tat vollendet, einmal sei es beim Versuch geblieben.

Die Staatsanwaltschaft: In ihrem Plädoyer bezeichnet Staatsanwältin Stefanie Wöste die Aussagen der Kinder vor Gericht als glaubhaft. Beide hätten nicht erkennen lassen, dass sie den Angeklagten besonders belasten wollten. Der Junge habe zwar bei der Polizei wohl aus Scham zunächst angegeben, der Angeklagte habe nur versucht, sich an ihm zu vergehen. Vor Gericht habe er seine Aussage jedoch erweitert, so dass von sechsfachem schweren Missbrauch und einem Versuch auszugehen sei. Wöste fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Die Verteidigung: Rechtsanwalt Sven Collet fordert Freispruch für seinen Mandanten. Dessen mutmaßliches Opfer, der heute zwölfjährige Junge, habe sich bei der Polizei in Widersprüche verstrickt und vor Gericht neue Sachverhalte geschildert. Beim Mädchen komme die Zahl der Einzelfälle nur durch eine Hochrechnung zustande.
Franz Obst, weiterer Verteidiger des Angeklagten, führt die Verschärfung der Zeugenaussage des Jungen darauf zurück, dass sich zu Beginn eine Verständigung ("Deal") angebahnt habe. Im Fall eines vollen Geständnisses hätte das Gericht einen bestimmten Strafrahmen zugesagt. "Doch etwa drei Jahre Gefängnis für den Angeklagten wären der Mutter der Kinder zu wenig gewesen. Deshalb veränderte ihr Sohn seine Aussage, und die Vorfälle sollen plötzlich viel schlimmer gewesen sein", sagt Obst und fordert Freispruch.

Die Strafkammer: Das Gericht hält die Zeugen für glaubwürdig. Sie hätten die Situationen nachvollziehbar geschildert, sagt Albrecht Keimburg. Das passe zu den teilweise kinderpornografischen Bildern und Homosexuellen-Videos im Besitz des Angeklagten. Zu seinen Gunsten verringert das Gericht die Zahl der Einzelfälle beim Missbrauch des Mädchens auf 184, was bei der Gesamtstrafe kaum ins Gewicht fällt. Das Urteil - fünf Jahre und zehn Monate Gefängnis - ist noch nicht rechtskräftig.

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