BITBURG Halteverbot in zwei Straßen

BITBURG · (red) Die Mitarbeiter des Bauhofes erneuern die Fahrbahndecke in der Rittersdorfer Straße. Dann gilt stadteinwärts eine Einbahnstraßenregelung in der Rittersdorfer Straße. Von der Kölner Straße aus kann während der Arbeiten nicht mehr in die Rittersdorfer Straße eingefahren werden.

Damit alles reibungslos ablaufen kann, hat die Stadt von Montag, 8., bis einschließlich Samstag, 13. Oktober, ein beidseitiges absolutes Halteverbot für die Rittersdorfer Straße angeordnet. Die  Umleitung führt laut Stadt über die Theobald-Simon-Straße. Auch hier gelte an den genannten Tagen ein beidseitiges absolutes Halteverbot. Auch in den Straßen Auf Burghöh, Burgweg und Am Tennisplatz gebe es während der Bauzeit besondere Regelungen.

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