Harter Stoff im Kuschelbär

BITBURG/WINTERSPELT. Wegen Drogeneinfuhr und Rausch am Steuer hat das Amtsgericht Bitburg einen 39-jährigen Mann zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt. Er war bei einer Kontrolle auf der A 60 bei Winterspelt aufgefallen.

28. März 2006, Schauplatz Rotterdam. Der 39-jährige Axel P. (Name von der Redaktion geändert) aus der Region Mainz kauft bei einem niederländischen Dealer für 550 Euro ein 30 Gramm schweres Päckchen. Wirkstoffgehalt: elf Gramm reines Heroin. Der süchtige Kunde zieht gleich eine "Nase" des gefährlichen Stoffs, setzt sich ans Steuer seines Wagens und fährt los in Richtung Heimat. Doch er hat die Rechnung ohne die Mobile Kontrollgruppe des Zolls gemacht. Auf der A 60 filzen die Beamten den Wagen und finden auf der Rückablage ein Stofftier. Unter dem Fell des Bären kommt eine pikante Füllung zu Tage: das eingenähte Heroinpäckchen. Vor dem Amtsgericht Bitburg gesteht der Angeklagte die Tat. Von 1989 bis 1993 habe er ein Heroinproblem gehabt, sei danach clean gewesen und erst Anfang März rückfällig geworden. Nach dem Aufgriff durch die Zollbeamten folgten sechs Wochen Untersuchungshaft. Bis zur Hauptverhandlung blieben die regelmäßigen Drogentests negativ. "Mir war alles über den Kopf gewachsen. Ich habe meine ganze Familie enttäuscht und schäme mich dafür", sagt Axel P. Besonders hart treffe ihn der erneute Führerscheinentzug, da er nach zehn Jahren ohne Fahrerlaubnis den Führerschein erst neu gemacht habe. Richter Werner von Schichau wundert sich unterdessen einmal mehr über die Naivität der Drogenschmuggler: "Wenn die Mobile Kontrollgruppe erst einmal die Nase drin hat, ist das für die Schmuggler aussichtslos."200 Stunden gemeinnützige Arbeit

Staatsanwalt Marcel Heinemann beziffert den Strafrahmen wegen Drogeneinfuhr in einem minder schweren Fall auf drei Monate bis fünf Jahre. Der Angeklagte habe sich schon einmal eine Zeit lang von seiner Sucht gelöst. Abgesehen von der Situation bei der Kontrolle sei er einsichtig, geständig und mittlerweile drogenfrei. Andererseits habe er die gesetzlich definierte "nicht geringe Menge" um das Zehnfache überschritten und sei vor längerer Zeit einschlägig verurteilt worden. Unter dem Strich fordert Heinemann wegen Drogeneinfuhr und Fahrens unter Rauschmitteleinfluss eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft. Auch aufgrund gefestigter familiärer Verhältnisse könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflagen für die vierjährige Bewährungszeit beantragt der Staatsanwalt jährlich drei negative Drogentests, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, 2000 Euro Geldbuße und ein weiteres Jahr Sperrfrist für den Führerschein. Verteidiger Claus Henkel weist auf die schon 13 Jahre dauernde Beziehung des Angeklagten mit seiner Freundin hin. Als Bewährungsauflagen seien 100 Stunden unentgeldliche Arbeit und weitere acht Monate Führerscheinentzug genug. "Ein Jahr und sieben Monate Haft auf Bewährung", lautet schließlich das Urteil des Gerichts. Der Führerschein bleibt noch zehn Monate gesperrt. Von der gezahlten Kaution werden 2000 Euro einbehalten. Wenn Axel P. bis zum 1. November keine Beschäftigung nachweist, muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Axel P. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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